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Die Rolle von Abfindungen im Arbeitsrecht

Ein umfassender Überblick mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitnehmer

Die Abfindung, eine Brücke zwischen dem Alten und dem Neuen, eine finanzielle Zuflucht in Zeiten des beruflichen Wandels. Was damit gemeint ist, erfahren sie im Folgenden von den Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Abfindungen und wird durch die Perspektive eines Anwalts für Arbeitsrecht aus Köln des ArbeitnehmerHilfe Vereins begleitet. Es wird erläutert, was eine Abfindung ist, welchen Grundsatz und davon Ausnahmen es gibt, welche Kosten sie mit sich bringt, und wie ihre Höhe bestimmt wird.


Was ist eine Abfindungszahlung?

Arbeitsrecht einfach erklärt

Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung für den Arbeitsplatzverlust, den der Arbeitnehmer erleidet. Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Jedoch ist dieser Grundsatz durch verschiedene Ausnahmen geprägt.

Unter einer Abfindung versteht man eine finanzielle Entschädigung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufbringt, um den Arbeitsplatzverlust auszugleichen; eine Abfindungszahlung ist demnach nicht nur im Zusammenhang eines Aufhebungsvertrags möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung hat, sondern dieser mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden muss. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings auch Ausnahmen, weshalb im Folgenden der Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln die Arten der Abfindung aufzeigt:

  • Eine Abfindungszahlung kann im Rahmen einer Vereinbarung durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgen. Dies hat sich auch in die Praxis eingebettet; denn am Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses sind die meisten Arbeitsrechtsparteien nicht interessiert.
  • Eine gesetzlicher Abfindungsanspruch, der den oben genannten Grundsatz leer laufen lässt, besteht im Falle eines Sozialplans.
  • Das Arbeitsrecht sieht die Zahlung einer Abfindung auch dann vor, wenn der Arbeitgeber gegen seine Pflichten bei der Durchführung von Betriebsänderungen verstößt.
  • Zuletzt kann eine Abfindungszahlung im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung vereinbart sein. Dass eine Vereinbarung über eine Abfindung im Arbeitsvertrag festgelegt ist, ist selten, kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Welche (unerwarteten) Kosten bringt eine Abfindung mit sich?

Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln erklärt

Eine Abfindung wird nicht als Lohn gewertet, weshalb Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden; dafür zählt sie zum Einkommen, weshalb Steuern entrichtet werden müssen. Auch der Arbeitslosengeldanspruch kann durch eine Abfindungszahlung gesperrt werden.

Bei der Abfindungszahlung handelt es sich nicht um eine Lohnzahlung, sondern um einen Nachteilsausgleich, weshalb keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Handelt es sich allerdings um eine Scheinabfindung, d.h. dass eine Zahlung nur als Abfindung bezeichnet wird, sich die Summe in Wirklichkeit jedoch aus rückständigem Arbeitsentgelt ergibt, so wird der Arbeitnehmer nicht von der Beitragspflicht befreit. Eine Scheinabfindung liegt zum Beispiel, wenn die Arbeitsvertragsparteien vor dem Arbeitsgericht Köln einen Abfindungsvergleich schließen.
Allerdings müssen sie bei Erhalt einer Abfindungszahlung damit rechnen, dass Steuern entrichtet werden müssen, da eine Abfindung zum Einkommen zählt. Wichtig ist an dieser Stelle zu beachten, dass Lohn und Einkommen nämlich keine Synonyme sind. Unter Lohn versteht man die Leistung für den erbrachten Arbeitsaufwand, während das Einkommen alle finanziellen Zuflüsse abdeckt.
Weiter kann eine Abfindungszahlung zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes I führen.



Wie wird die Höhe einer Abfindung im Arbeitsrecht bestimmt?

Erklärt durch die ArbeitenehmerHilfe Köln

Die Höhe der Abfindung ist abhängig davon, welcher Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Je nachdem entscheiden das Gesetz, ein Richter oder das Verhandlungsgeschick ihres Anwalts in Köln über die Abfindungshöhe.

Die Höhe der Abfindung ist abhängig davon, wer die Abfindungshöhe verhandelt bzw. festlegt.
Die Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, vgl. § 1a Abs. 2 KSchG.
Liegt ein Aufhebungsvertrag als Grund für die Verhandlungen der Abfindungshöhe vor, so kommt es lediglich auf das Geschick des Anwalts an, die Abfindung besonders hoch zu vereinbaren. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln erzielen regelmäßig überdurchschnittliche hohe Abfindungen.
In einem Kündigungsschutzprozess, welcher durch Auflösungsurteil beendet wird, bestimmt das Arbeitsgericht Köln nach pflichtgemäßem Ermessen die Höhe der Abfindung.


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