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Abfindung im Arbeitsrecht - Fragen und Antworten

Gestellt von Arbeitnehmern, beantwortet vom Anwalt aus Köln


Allgemeines zur Abfindung

Definition und Anwendung erklärt durch Anwalt aus Köln

Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes zahlt. Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung, aber in bestimmten Fällen, wie bei betriebsbedingten Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Kündigungsschutzprozessen wird sie üblicherweise gezahlt.

Was ist eine Abfindung?

Um für den Arbeitsplatzverlust, den der Arbeitnehmer durch die Beendigung seines Arbeitsvertrags erleidet, entschädigt zu werden, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen finanziellen Nachteilsausgleich. Diese finanzielle Entschädigung wird als Abfindung bezeichnet.

Wann wird eine Abfindung gezahlt?

Einen generellen Abfindungsanspruch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es für Arbeitnehmer nicht. Allerdings werden im Gesetz oder auch in der Praxis Ausnahmen gemacht. In den meisten Fällen wird eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung, einem Aufhebungsvertrag, einem Kündigungsschutzprozess, einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Köln oder aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes gezahlt.



Bestimmung der Höhe einer Abfindung

Fallkonstellationen erklärt durch Anwalt aus Köln

Die Höhe der Abfindung kann durch verschiedene Instanzen festgelegt werden: Das Gesetz, ein Richter des Arbeitsgerichts Köln oder ein Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln. Dies ist abhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 

Von was ist die Höhe der Abfindung abhängig?

Die Höhe der Abfindung wird von unterschiedlichen Instanzen festgelegt. Dies kann das Gesetz, ein Richter des Arbeitsgerichts Köln oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln sein. Dies ist wiederum abhängig davon, durch welches Mittel das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Wann wird die Abfindungshöhe durch einen Anwalt aus Köln entschieden?

Möchten sich die Arbeitsvertragsparteien mit Hilfe eines Aufhebungsvertrags trennen, so wird die Abfindungshöhe zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verhandelt bzw. vertretungsweise durch ihre Anwälte aus Köln. Dies kann außergerichtlich erfolgen, weshalb die erzielte Höhe der Abfindung vom Verhandlungsgeschick des Fachanwalts für Arbeitsrecht aus Köln abhängig ist. Die Anwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln erzielen regelmäßig überdurchschnittliche Abfindungshöhen.

Wann wird die Abfindungshöhe durch einen Richter aus Köln entschieden?

Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine Abfindung festgelegt werden. Was in die Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts Köln einfließt, um die Höhe der Abfindung zu ermitteln, entscheidet dieses von Fall zu Fall. Kriterien, die eine Rolle für die Ermessensentscheidung sein können, sind die Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, Rechtmäßigkeit der Kündigung oder Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes. Diese sind allerdings nicht abschließend zu verstehen.

Wann wird die Abfindungshöhe durch das Gesetz entschieden?

Gemäß §1a Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) kann sich ein gesetzlicher Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung ergeben, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
Dem Arbeitnehmer wurde betriebsbedingt gekündigt.
Der Arbeitgeber erteilt in der Kündigungserklärung einen Hinweis auf den Abfindungsanspruch.
Der Arbeitnehmer verzichtete auf eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln.
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so erhält der Arbeitnehmer aus Köln die Hälfte seines Monatsverdienstes für jedes Beschäftigungsjahr, bei dem der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber angestellt war.


Auswirkungen der Abfindung: Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Arbeitslosengeld I

Wichtige Hinweise vom Fachanwalt aus Köln

Grundsätzlich fallen bei einer Abfindung weder Sozialversicherungsbeiträge an, noch wird das Arbeitslosengeld I gesperrt. Da eine Abfindung allerdings zum Einkommen zählt, wird diese versteuert.

Fallen bei der Abfindung Sozialversicherungsbeiträge an?

Wird die Abfindung durch ein Gericht oder einen Anwalt festgesetzt, um den Verlust am Arbeitsplatz zu kompensieren, so liegt kein Arbeitslohn vor, sondern eine Entschädigungszahlung, weshalb keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Soll durch die Abfindungszahlung allerdings auch verdecktes Arbeitsentgelt abgegolten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Abfindungsvergleichs oder einer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess, so fallen Beitragspflichten an.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Abfindungen sind zu versteuern. Allerdings kann man durch die „Fünftel-Regelung“ eine für den Arbeitnehmer günstigere Besteuerung erreichen.

Kann die Abfindung eine Sperre des Arbeitslosengelds I bewirken?

Die Auszahlung einer Abfindungszahlung ist für den Bezug von Arbeitslosengeld I grundsätzlich unerheblich. Dies gilt nicht, wenn die Abfindungszahlung überdurchschnittlich hoch ist oder die Kündigungsfrist zu kurz ist. Die Kündigungsfrist ist zu kurz, wenn zum Beispiel außerordentlich gekündigt wurde oder sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt haben.


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Haben Sie weitere Anliegen zur Abfindung?

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