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Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Erklärt vom Anwalt aus Köln
Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens und können für Arbeitnehmer entscheidend sein, um ihren beruflichen Werdegang erfolgreich zu gestalten. Doch welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es überhaupt? Und wer hat Anspruch darauf? In diesem Artikel werden die grundlegenden Fragen zum Thema Arbeitszeugnis im Kontext des Arbeitsrechts beleuchtet und von Anwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln beantwortet.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen existieren im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht werden drei verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden:
- Einfaches Arbeitszeugnis
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Zwischenzeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis unterscheidet sich im Wesentlichen vom qualifizierten Arbeitszeugnis durch den geringeren Inhalt. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hat dadurch auch auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich mehr Wert. Ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis werden jeweils zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Das Zwischenzeugnis kann auch während der Beschäftigung ausgestellt werden.
Was ist unter einem einfachen Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht zu verstehen?
Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich mit seinem Inhalt auf die Art der Beschäftigung und die Dauer, d.h. es werden keine Aussagen über die Leistung oder die Führung des Arbeitnehmers getätigt (anders beim qualifizierten Arbeitszeugnis). Grundsätzlich ist Arbeitnehmern von einem einfachen Arbeitszeugnis abzuraten, da bei Bewerbungen häufig der Schluss gezogen wird, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schlecht ausgefallen wäre und der Arbeitnehmer deswegen auf die Beurteilung von Leistung und Führung verzichtet hat.
Was ist unter einem qualifizierten Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht zu verstehen?
Neben den Angaben über die Art und die Dauer der Arbeitsbeschäftigung enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis auch Angaben zur Führung und den Leistungen des Arbeitnehmers. Die Beurteilung soll sich dabei auf die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beziehen.
Was ist unter einem qualifizierten Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht zu verstehen?
Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich im Wesentlichen vom qualifizierten und einfachen Arbeitszeugnis durch den Zeitpunkt seiner Ausstellung. Es kann nämlich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, jedoch nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Ein solcher Grund besteht beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, dem Arbeitnehmer in Zukunft aus betrieblichen Gründen zu kündigen und der Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis für Bewerbungszwecke benötigt.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer haben nach §109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Für Auszubildende stellt §16 BBiG die Anspruchsgrundlage für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses dar. Diese soll nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ausgestellt werden. Der Anspruch erlischt nicht, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Des Weiteren haben auch Beschäftigte, die nicht unter den Arbeitnehmerbegriff fallen, gemäß §630 BGB das Recht, ein Arbeitszeugnis zu fordern.
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
In allen oben genannten Vorschriften, aus welchen sich der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ableiten lässt, ist folgender Satz enthalten: „Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung zu erstrecken.“, d.h., wenn sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, kann der Arbeitgeber sich grundsätzlich nicht weigern, ein solches auszustellen.
Zu welchem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis aushändigen?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht, sobald das Arbeitsverhältnis beendet worden ist, d.h. dass die Aushändigung spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist oder beim tatsächlichen Ausscheiden des Arbeitnehmers erfolgen sollte. Ein Kündigungsschutzprozess stellt außerdem kein Hindernis für die Aushändigung dar. Auch steht dem Arbeitgeber kein Zurückbehaltungsrecht am Arbeitszeugnis zu.
Gibt es eine Frist, wann der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erlischt?
Der Anspruch auf die Erteilung des Arbeitszeugnisses sollte umgehend geltend gemacht werden, da der Anspruch ansonsten verwirkt. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich über einen längeren Zeitraum nicht um ein Arbeitszeugnis bemüht und dadurch der Eindruck beim Arbeitgeber entsteht, dass der Arbeitnehmer kein Interesse mehr an dem Arbeitszeugnis hat. Die Rechtsprechung entschied beispielhaft in einem Fall, dass der Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verwirkt war, da der Arbeitnehmer erst nach fünf Monaten Bemühungen zeigte, sein Arbeitszeugnis zu erlangen. Außerdem können im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschluss- oder Verfallsfristen für die Zeugniserteilung enthalten sein, die möglicherweise noch restriktivere Grenzen stellen als die Verwirkung, sodass der Anspruch auch nach Ablauf dieser Fristen erlöschen kann.
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis übersenden?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis zuzusenden, d.h. der Arbeitnehmer muss das Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber abholen. Wird das Arbeitszeugnis erst ausgestellt, weil es anwaltlich oder gerichtlich durchgesetzt worden ist, wird das Arbeitszeugnis regelmäßig zum Anwalt aus Köln des Arbeitnehmers übersandt. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Abholung des Arbeitszeugnisses für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder besonderer Mühe verbunden ist, zum Beispiel, weil der Arbeitgeber im Ausland sitzt.
Wo kann ich mein Arbeitszeugnis kostenlos überprüfen lassen?
Arbeitnehmer können als Mitglieder des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln die kostenlose Überprüfung ihres Arbeitszeugnisses nutzen. Dadurch, dass die kostenlose Überprüfung von Anwälten, die als Schwerpunkt das Arbeitsrecht gewählt haben, durchgeführt wird, können sich Arbeitnehmer sicher sein, dass die Anwälte für Arbeitsrecht aus Köln arbeitsrechtlich versiert und mit der Zeugnisformulierungspraxis vertraut sind. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht stellen gerne die Note des Arbeitnehmers fest und beraten bei Unzufriedenheit der Note oder Nichterhaltung des Arbeitszeugnisses hinsichtlich weiterer rechtlicher Schritte.
Wie kann Arbeitnehmer eine Zeugniskorrektur geltend machen?
Hat die kostenlose Überprüfung der Anwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln ergeben, dass ihre Leistungen oder ihr Verhalten nicht sachgemäß benotet wurden, können Arbeitnehmer eine Zeugniskorrektur gerichtlich durchsetzen. Dabei verweist der ArbeitnehmerHilfe Verein Köln auf die Partnerkanzlei Kronbichler, die Arbeitnehmern hilft, ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis zu erlangen.
Welche Kosten fallen beim Arbeitsgerichtsverfahren an?
Die vorherigen Beratungen bzgl. des Arbeitsgerichtsverfahrens sind für Mitglieder des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln kostenlos.
Wenn der Arbeitnehmer jedoch mit seinem Anwalt für Arbeitsrecht Köln vor das Arbeitsgericht tritt, entstehen am Ende sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltsgebühren. Die Anwaltsgebühren sind unabhängig davon, welche Partei in der ersten Instanz als „Gewinner" oder „Verlierer" hervorgeht, von diesen selbst zu tragen. Im Gegensatz dazu werden die Gerichtskosten vom Arbeitsgericht Köln dem "Verlierer" des Arbeitsgerichtsprozesses auferlegt.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei Streitigkeiten bzgl. Arbeitszeugnissen häufig Vergleiche geschlossen werden. Dabei entstehen grundsätzlich keine Gerichtskosten, jedoch eine Vergleichsgebühr für Anwälte.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Partnerkanzlei Kronbichler des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln stellen Arbeitnehmern gerne einen Kostenvoranschlag aus.
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