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Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus wird ebenso als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist justament kaum absehbar, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und dessen Konsequenzen für das Arbeitsleben befassen müssen. Beim Höhepunkt der Coronakrise meldeten zahllose Firmen Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, inwieweit das gesetzlich ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Die Corona-Krise im Arbeitsrecht

Während der Coronapandemie zeigte sich, wie komplex die Herausforderungen für die Arbeitsvertragsparteien sind, vor allem da im Zusammenhang mit der Pandemie nahezu täglich neue arbeitsrechtliche Fragen nach einer Antwort verlangten. Das führte vor allem auf Seiten der Mitarbeiter zu Verunsicherungen, die wiederum das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen erheblich belasteten. Das lag auch daran, dass in erster Linie die Mitarbeiter genötigt waren, sich den wechselnden Herausforderungen der Corona-Krise anzupassen, was ihnen zahlreiche Umstellungen im Rahmen innerbetrieblicher Abläufe abverlangte und zu Konflikten mit den Arbeitgebern führte.

Corona - Probleme und Widersprüche an einem Beispiel

Während der Corona-Pandemie tauchten viele vorher kaum beachtete Themen plötzlich in den arbeitsrechtlichen Brennpunkt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf. Ohne Verzug musste auf sich häufig ändernde Gefährdungsbeurteilungen reagiert werden, so mussten für unzählige in der Öffentlichkeit tätige Arbeitnehmer Schutzausrüstungen wie Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz sowie Schutzanzüge organisiert werden. Derartige Dinge waren zu Beginn der Corona-Krise teuer und darüber hinaus ziemlich rar, einige Arbeitnehmer weigerten sich, mit Schutzausrüstung zu arbeiten, andere verweigerten es, ohne diese zu arbeiten. Es war eine undankbare Aufgabe, diese der sprunghaften Entwicklung geschuldeten Widersprüche kommunizieren zu müssen, weil das, was vor ein paar Tagen noch richtig war, auf einmal nicht mehr galt. Die dadurch verursachte Verunsicherung führte durchaus vorhersehbar zu einem Verlust der Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern.



Arbeitsrechtliche Auswirkung der Coronapandemie  

Doch auch zahlreiche weitere Themen des Arbeitsrechts wurden von der Corona-Pandemie heftig geprägt. Sowie auf Grund der Corona-Krise ein Personalnotstand auftrat, mussten genehmigte Anträge auf Erholungsurlaub widerrufen werden und für einige Berufsgruppen mussten auch Urlaubssperren angeordnet werden. In wenig ausgelasteten Firmen wurde Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden angeordnet. bei bereits genehmigten Dienstplänen war das jedoch nicht mehr umsetzbar, weil damit schon ein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung bestand. Sofern für einen Angestellten eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet wurde, musste dessen Betrieb für die anschließenden sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns entrichten. Neue Gesetze vereinfachten die Einführung von Kurzarbeit zwar ganz erheblich, doch trotzdem musste von jedem einzelnen Mitarbeiter die Zustimmung dafür eingeworben werden.

Weitere mit der Coronapandemie einhergehende Probleme

In sehr vielen Unternehmen wurden Notfallpläne vorbereitet, die unter anderem die Umstellung vom Dreischicht- auf ein Zweischichtsystem vorsahen, was die tägliche Arbeitszeitdauer von acht auf zwölf Stunden pro Schicht erhöht hätte. Die Arbeitsabläufe sehr vieler Betriebe mussten völlig neu organisiert werden, mit der Zielvorgabe, die Kontaktdauer zwischen den Beschäftigten und den Kunden soweit es geht zu reduzieren. Die Reorganisation des Schichtsystems und die Neuorganisation der Arbeitsabläufe waren selbstverständlich nur unter Einbeziehung sowie Zustimmung der jeweiligen Betriebsräte möglich. Das Thema Homeoffice besitzt ein beträchtliches Potential für Konflikte mit dem Arbeitgeber, da letzterer die Rahmenbedingungen sicherstellen muss. Dazu zählt unter anderem die Einhaltung von Bestimmungen des Datenschutzes und des Arbeitsschutzes ebenso, wie die Übernahme der Kosten für Strom sowie Telekommunikation.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Köln e.V.

Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr bekommen Sie unter der Nummer 0221-99783800 von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln Auskunft zum Thema "Coronakrise im Arbeitsrecht" und zu allen anderen Themen des Arbeitsrechts.


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