Corona Hotline ++ Anwalt Arbeitsrecht Köln ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Köln ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Köln++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Eine Quarantäne ist die vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, beispielsweise während der Corona-Pandemie und bezweckt mit dieser den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Eine Quarantäne wird auf Personen angewandt, welche in Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person standen. Alle Menschen, bei denen eine Infektion mit Corona vorliegt, also bei denen diese mittels eines Corona-Antigen-Schnelltests beziehungsweise anhand eines PCR-Tests nachgewiesen ist, müssen in häusliche Isolierung sowie bei Komplikationen in einer Klinik isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist derzeitig noch nicht zu bestimmen, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und dessen Konsequenzen für das Berufsleben befassen müssen. Beim Höhepunkt der Corona-Ausbreitung meldeten nicht wenige Betriebe Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das gesetzlich ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Falls sich ein Betrieb von einem Beschäftigten trennen will, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit die ordentliche Kündigung tatsächlich wirksam ist. Vor allem anderen muss dafür eine vorschriftsmäßige Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen, das bedeutet, die Schriftform muss dazu zwingend eingehalten werden und das Kündigungsdokument muss dem Mitarbeiter tatsächlich zugestellt werden. 

Zusätzlich ist die Kündigungsfrist zu beachten, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf nicht durch ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen sein. Daneben muss ein betriebsbedingter, verhaltensbedingter oder personenbedingter Grund für die Kündigung existieren, um diese sozial zu rechtfertigen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im vorigen Abschnitt wurde gezeigt, welche Prämissen erfüllt sein müssen, um einen Mitarbeiter wirksam ordentlich kündigen zu können. Jetzt stellt sich die Frage, ob und welchen Kündigungsgrund eine Quarantäne nach sich ziehen könnte. Da der Wegfall eines Arbeitsplatzes mit dem Hintergrund einer Quarantäne schlichtweg nicht denkbar ist, fällt die betriebsbedingte Kündigung natürlich mit Sicherheit aus. 

Gleichfalls ist eine personenbedingte Kündigung unausführbar, weil ohne Frage eine Person von einer Quarantäne betroffen ist, aber nur für eine überschaubare Zeit, was die arbeitsrechtliche Wirksamkeit einer solchen Vertragsbeendigung praktisch ausschließt. Dementsprechend kommt nur eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage, aber nicht, weil sich ein Angestellter in Quarantäne aufhält. Vielmehr könnte eine Missachtung dieser amtlichen Anordnung, also ein Nichtbefolgen der Quarantäne, zu einer Abmahnung sowie in der Folge folgerichtig zu einer Entlassung des Abgemahnten führen. Um es so verständlich wie möglich zu postulieren, ein Beschäftigter, der in Quarantäne geht, kann aufgrund dessen in keinem Fall entlassen werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Köln e.V.

Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr bekommen Sie unter der Nummer 0221-99783800 von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln Auskunft zum Thema "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" und zu allen anderen Themen des Arbeitsrechts.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Corona

Das Corona-Virus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf...

Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und...

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Das Corona-Virus wird ebenso COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0221-99783800

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0221-99783800

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Corona Virus ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Köln++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht Köln ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Köln