Corona Hotline ++ Anwalt Arbeitsrecht Köln ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Köln ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Köln++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Das Arbeitslosengeld I im Arbeitsrecht

Hilfe durch Anwalt aus Köln

Ist der Arbeitnehmer in die Beschäftigungslosigkeit geraten, so ist einer der wichtigsten Schritte die Beantragung von Arbeitslosengeld I. Um Arbeitslosengeld I erfolgreich zu beantragen und keine Kürzungen in Dauer und Höhe zu erhalten, erklären ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln im Folgenden auf, was Arbeitnehmer unbedingt achten müssen.


Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Durchsetzung mit Hilfe vom Anwalt aus Köln

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I setzt voraus, dass eine Person beschäftigungslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt, wobei die tatsächliche Arbeitslosigkeit entscheidend ist und verschiedene Faktoren wie die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und alternative Wege zur Anwartschaftszeitberechnung berücksichtigt werden können.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erlangen, muss die Person beschäftigungslos sein, sich arbeitslos gemeldet haben, sowie die Anwartschaftszeit erfüllen.
Dabei ist zu beachten, dass es auf die tatsächliche Arbeitslosigkeit ankommt und nicht auf die rechtliche Arbeitslosigkeit, d.h. ein laufender Kündigungsschutzprozess steht der Beschäftigungslosigkeit nicht entgegen. Auch eine Tätigkeit mit weniger als 15 Stunden verhindert nicht den Arbeitslosenstatus.
Die Arbeitslosenmeldung sollte zeitlich nach Wegfall der Arbeitsstelle entweder persönlich oder online erfolgen, da ansonsten eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes verhängt werden kann.
Die Anwartschaft wird erfüllt, wenn der in die Arbeitslosigkeit geratene Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung tätig war. Nicht versicherungspflichtige Arbeiten sind zum Beispiel die Selbstständigkeit oder der Minijob. Die Versicherungszeit von zwölf Monaten muss nicht am Stück erfolgen. Außerdem können zur Erfüllung der Anwartschaftszeit die freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung, die Erziehung eines Kindes, der Bezug von Krankengeld, die freiwillige Ausübung des Wehrdiensts, Bundeswehrdienst oder Jugendfreiwilligendienst berücksichtigt werden.



Dauer des Arbeitslosengeldes I

Keine Sperrzeit durch kostenlose Beratung mit Anwalt aus Köln

Das Arbeitslosengeld I ist eine zeitlich beschränkte Leistung. Anders als das Bürgergeld soll hiermit lediglich der Zeitraum der Beschäftigungslosigkeit überbrückt werden.

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I ist abhängig von drei Faktoren: Dauer des vorherigen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, dem Alter des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung und möglichen Sperrzeiten. Daraus ergibt sich für Arbeitslose unabhängig von ihrem Alter eine Bezugsdauer von sechs bis zwölf Monaten:

  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 12 Monaten 6 Monate.
  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 16 Monaten 8 Monate.
  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 20 Monaten 10 Monate.
  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 24 Monaten 12 Monate.

 

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I kann zwölf Monate nur überschreiten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
 

  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15 Monate.
  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18 Monate.
  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 48 Monaten und nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate.

Höhe des Arbeitslosengeldes I

Richtige Berechnung mit Hilfe vom Anwalt aus Köln

Grundsätzlich erhalten Arbeitslose 60% des pauschalierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 67%, wenn der Arbeitslose ein Kind hat.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I wird wie folgt berechnet: Zunächst wird das Jahresgehalt brutto der letzten 12 Monate berechnet, welches anschließend durch 365 dividiert wird, um das Bruttoarbeitsentgelt pro Tag zu ermitteln. Von diesem Wert werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeitrag (20%) abgezogen, sodass sich das Nettoarbeitsentgelt pro Tag ergibt.
Von dem Arbeitsentgelt netto pro Tag erhält der Arbeitslose 60% ohne Kind und 67% mit Kind.
Allerdings muss beachtet werden, dass das Jahresentgelt brutto nicht die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Liegt das Jahresentgelt brutto über der Bemessungsgrenze, wird der Überschuss nicht angerechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für alte und neue Bundesländer unterschiedlich geregelt, in Köln liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 90.6000€ brutto im Jahr 2024. 
Um eine Orientierung zu erlangen, wie viel Arbeitslosengeld I ihnen persönlich zusteht, können sie mit Hilfe des Arbeitslosengeldrechner erfahren.


Weitere Artikel aus dem Arbeitslosengeld I:

Die Kündigung

Das wohl schwerwiegendste Problem im Arbeitsrecht ist die Kündigung und alles, was mit dieser im Zusammenhang steht. Da gibt es beispielsweise die...

Die Abfindung

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet?  Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht...

Die Kündigungsschutzklage

Haben Sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten und wollen deshalb eine Kündigungsschutzklage beim Kölner Arbeitsgericht einreichen? Hier kriegen Sie von den...


Haben Sie Fragen zum Erhalt des Arbeitslosengeldes?

Wir helfen Ihnen den Anspruch auf Arbeitslosengeld I durchzusetzen.
Wir sind für Sie da.
0221-99783800

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0221-99783800

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Corona Virus ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Köln++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht Köln ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Köln