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Der Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht Köln

Kölner Arbeitnehmerberatung zum Arbeitsvertrag 

Wir gehen den Fragen nach, was ein Arbeitsvertrag eigentlich ist und welche Pflichtangaben er enthalten muss. Welche Rechte und Pflichten lassen sich für die Vertragspartner aus dem Arbeitsvertrag ableiten? Sie bekommen Informationen über die Form und Schriftlichkeit des Arbeitsvertrags, die Kündigung und andere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung. Wir erläutern für Sie die Besonderheiten bei Probezeit und Befristung, Vertragsänderungen und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten Arbeitnehmer haben. Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags gehen sowohl Arbeitgeber als Arbeitnehmer mehrere wichtig Verpflichtungen ein.

Schriftform und Pflichtinhalte

In einem schriftlichen Arbeitsvertrag muss der exakte Arbeitsbeginn, also das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis startet(e) angegeben werden. Außerdem müssen darin alle wichtigen Punkte geklärt werden. Dazu zählt die Tätigkeitsbeschreibung, die die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmer zeigt und erläutert. Beim Thema Vergütung muss nicht nur die Höhe des Lohns oder Gehalts sowie mögliche Zuschläge genannt werden, sondern der monatliche Zahlungstermin. Unter dem Punkt Arbeitszeit werden die vereinbarten täglichen oder wöchentlichen Arbeitsstunden sowie eventuelle Mehrarbeit-Regelungen aufgeführt. Zu den wesentlichen Inhalten gehört auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr wird im Vertrag festgehalten. Falls zur Höhe des Urlaubsanspruchs nichts steht, gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Pflichten des Arbeitgebers

  • Zahlung des Arbeitsentgelts: Der Arbeitgeber muss die pünktliche und vollständige Auszahlung des vereinbarten Lohns oder Gehalts gewährleisten.
  • Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber ist für den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit des Arbeitnehmers verantwortlich.
  • Beschäftigungspflicht: Dem Arbeitnehmer muss eine sinnvolle und dem Vertrag entsprechende Beschäftigung zugeteilt werden.
  • Gleichbehandlung – Am Arbeitsplatz gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung bei den Arbeitsbedingungen untersagt.
  • Zeugniserteilung: Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Arbeitspflicht: Jeder Arbeitnehmer muss die vertraglich vereinbarten Aufgaben gewissenhaft erfüllen.
  • Treuepflicht: Die besagt, dass er gegenüber dem Arbeitgeber jederzeit die Loyalität wahren muss.
  • Verschwiegenheit: Betriebsgeheimnisse dürfen selbstverständlich nicht nach außen getragen werden.
  • Weisungsgebundenheit: Den Anweisungen des Arbeitgebers ist im Rahmen des Vertrags Folge zu leisten.
  • Wettbewerbsverbot: Während des Arbeitsverhältnisses und manchmal auch für eine Frist nach dessen Ende ist ein Arbeiten für die Konkurrenz nicht erlaubt.


Fristen und Bedingungen für die Kündigung eines Arbeitsvertrags

Für eine fristgerechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt nur eine ordentliche Kündigung in Frage. Eine fristlose Kündigung ist dagegen eine sogenannte außerordentliche Kündigung, die aber nur dann in Frage kommt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, zum Beispiel nach schweren Verfehlungen eines Vertragspartners. Die Arbeitsverhältnisse vieler Arbeitnehmer unterliegen den Gesetzen des allgemeinen Kündigungsschutzes. Die besonderen Kündigungsschutz-Regeln, zum Beispiel für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, stellen einen noch höheren Schutz vor einer Entlassung dar. Alle Kündigungsarten unterliegen einer Formvorschrift, das heißt, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Probezeit eines Arbeitnehmers gelten sehr viel kürzere Kündigungsfristen. Meist beträgt die Frist nur zwei Wochen. Eine weitere Probezeitregelung besagt, dass die Kündigung keiner Begründung bedarf.

Rechtsanspruch auf Einsicht und Änderungen

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer den Vertrag jederzeit einsehen darf. Änderungen des von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrags sind mit einer Nachweispflicht verknüpft, das heißt, der Arbeitgeber muss dem Arbeitgeber wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich in Form eines Änderungsvertrag vorlegen. Die darin enthaltenen Änderungen sind nur mit Zustimmung und Unterschrift beider Seiten gültig. Bei solchen Änderungen hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung und kann bei bestimmten Änderungen mitwirken.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was ist der Arbeitsvertrag rechtlich? - Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung, die zwischen einem Arbeitnehmer, der bereit ist, eine versprochene Arbeit zu leisten, und einem Arbeitgeber, der bereit ist, diese Leistung zu vergüten, geschlossen wird.

Welche Verträge gibt es im Arbeitsrecht? - Es gibt unbefristete, befristete und projektbezogene Arbeitsverträge, außerdem Praktikums- und Ausbildungsverträge sowie Arbeitsverträge für Aushilfs- und Nebenjobs.

Steht der Arbeitsvertrag über dem Gesetz? - Nein, die Gesetze gelten für alle Arbeitsverträge, es sei denn, der Arbeitnehmer wird durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag besser gestellt.

Ist der Arbeitsvertrag rechtlich bindend? - Ja, Arbeitsverträge sind rechtlich bindend, wenn sie nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

Was gehört alles zum Arbeitsrecht? - Das Arbeitsrecht leitet sich aus über 50 Gesetzen, vielen Verordnungen und dem sogenannten Richterrecht ab. Dabei geht es um Themen wie Mindestlohn, Leiharbeit, Erholungsurlaub, Tarifverträge, Arbeitszeiten und vieles mehr.

Sind Arbeitsverträge Privatrecht? - Ja.

Welche zwei Arten von Arbeitsverträgen gibt es? - Es gibt befristete und unbefristete Arbeitsverträge.

Wann ist ein Arbeitsvertrag rechtlich wirksam? Welche Formvorschrift gilt für Arbeitsverträge? - Er ist rechtswirksam sobald er schriftlich, mündlich oder durch das sogenannte schlüssige Handeln geschlossen wird.

Wann ist ein Arbeitsvertrag nicht rechtens? - Wenn der Arbeitsvertrag sittenwidrig ist oder gegen Gesetze verstößt, ist er ungültig.

Bin ich gezwungen, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? - Nein, Sie können frei entscheiden.

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht oder ein konkretes arbeitsrechtliches Problem, zum Beispiel mit dem Arbeitsvertrag haben, bei dem Sie nicht weiter wissen, keinen Stress – einfach zum Hörer greifen! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter 0221-99783800 im Kölner Büro der ArbeitnehmerHilfe e.V. für Sie da.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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