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Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Kölner Arbeitnehmer zum Arbeitsvertrag
Die gerne kolportierte Frage “Befristet oder unbefristet – Was passt zu mir?” wird natürlich von niemandem ernsthaft gestellt. Das wird verständlich, wenn man sich über die Auswirkungen der mehr oder minder kurzen Vertragslaufzeiten Klarheit verschafft und diese mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen vergleicht. Der nicht vorhandene Kündigungsschutz und die fehlende Planungssicherheit für die Zukunft sind so eklatante Nachteile, dass man sich weiter Vergleiche mit unbefristeten Verträgen sparen kann. Vielmehr kommt es darauf an, sich mit dem Wesen unbefristeter Arbeitsverträge auseinanderzusetzen.
Eigenschaften unbefristeter Verträge
Um einen Arbeitsvertrag wirklich zu verstehen, muss man alle mit ihm verbundenen Rechte und Pflichten kennen. Die wichtigsten Kriterien des befristeten Arbeitsvertrags sind die Vertragsdauer, der Kündigungsschutz, die Verlängerungsmöglichkeiten, die Planungssicherheit und die Sachgrunderfordernis. So birgt die Verlängerung befristeter Verträge durchaus Chancen und Risiken. Dafür muss die rechtliche Seite der Befristung genau im Auge behalten werden, insbesondere die Frage, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt.
Vertragsdauer
Während unbefristete Arbeitsverträge ohne zeitliche Begrenzung gültig sind, enden befristete Arbeitsverträge automatisch zu einem vorher festgelegten Datum. In der Mehrzahl der Arbeitsverträge mit Befristung ist das Kalenderdatum des letzten Tages angegeben. Ein häufiger Grund für befristete Arbeitsverträge ist die Laufzeit von bestimmten Projekten. Wegen des von vornherein feststehenden Vertragsendes muss bei einer Befristung des Vertrages nicht gekündigt werden.
Kündigungsschutz
Bei den meisten unbefristeten Verträgen gilt nach der Probezeit von sechs Monaten ein besserer Kündigungsschutz entsprechend dem Kündigungsschutzgesetz. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung meist nur bei einer vertraglichen Vereinbarung möglich. In diesen Fällen gilt dann die im Vertrag genannte oder die gesetzliche Kündigungsfrist. Der damit einhergehende Kündigungsschutz greift auch hier erst nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit.
Verlängerungsmöglichkeiten
Für Arbeitsverträge mit Befristung ohne Sachgrund gilt die Dreimal-Regel, nach der ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden darf. Ohne Sachgrund darf die Befristung maximal zwei Jahre dauern. Besteht für die Befristung ein Sachgrund, ist eine unbegrenzte Verlängerung möglich. Doch solche Kettenverträge werden zunehmend kritisch betrachtet und sind inzwischen auch rechtlich umstritten. Um einen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern, ist die Schriftform erforderlich. Dabei dürfen keine Lücken entstehen, denn diese befristete Vertragsform darf nicht unterbrochen werden.
Planungssicherheit
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist eine bessere Zukunftsplanung möglich. Der Hauptkritikpunkt an befristeten Arbeitsverträgen ist deshalb nicht ohne Grund die fehlende Planungssicherheit für die Arbeitnehmer.
- Weiterbeschäftigung: Ist mit großen Unsicherheiten behaftet und kann vom Arbeitnehmer kaum beeinflusst werden.
- Kreditwürdigkeit: Bei der Aufnahme von langfristigen Krediten ist meistens ein unbefristeter Arbeitsvertrag unabdingbare Voraussetzung.
- Wohnungssuche: Vermieter bevorzugen bei der Vergabe von Wohnraum in der Regel unbefristet Beschäftigte.
- Karriereplanung: Ist eigentlich nur mit einem unbefristeten Vertrag möglich.
Sachgrund erforderlich
Ohne Sachgrund ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nur bis zu zwei Jahren zulässig, während die Befristung mit Sachgrund beliebig oft und zeitlich unbeschränkt möglich ist. Typische Beispiele für solche Sachgründe sind die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers während dessen Elternzeit, die Mitarbeit an einem Projekt sowie die besonders in der Ausflugsgastronomie und Landwirtschaft übliche Saisonarbeit. Grundsätzlich besteht eine Nachweispflicht, das heißt, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auch zu belegen. Dabei gilt der Diskriminierungsschutz. Die Befristung darf also nicht willkürlich sein.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Was ist der Unterschied zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag? - Unbefristete Arbeitsverträge laufen automatisch zum Fristende aus, während unbefristete Verträge in der Regel einer Kündigung bedürfen, um beendet zu werden.
Welche Nachteile hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer? - Die Nachteile sind zahlreich. Die drei bedeutsamsten sind: nur eingeschränkte Möglichkeiten für einen Wechsel zu einem anderen Unternehmen, kaum Spielraum bei Verhandlungen des Lohns oder Gehalts und keine Sicherheit bei der Berufs- und Lebensplanung.
Welche Vorteile hat ein befristeter Arbeitsvertrag? - Der einzige Vorteil für die Arbeitnehmerseite ist, dass Sie auf diese Weise überhaupt zu einem Arbeitsvertrag kommen, weil sich die Arbeitgeber später ohne eine drohendes Kündigungsschutzverfahren von ihnen trennen können.
Wie lange ist eine Befristung möglich? - Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge, bei denen kein Sachgrund vorliegt, sind bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.
Ist es möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag zu kündigen? - Grundsätzlich ist das nicht möglich, aber wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstößt, rechtfertigt das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung. Ein Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist ansonsten nur möglich, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.
Ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Festanstellung? - Ja.
Ist ein Arbeitsvertrag nach zwei Jahren automatisch unbefristet? - Wird ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mehr als zwei Jahre fortgeführt, ist dessen Befristung unwirksam. Ab dem ersten Tag im dritten Jahr handelt es sich dann um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wie erkennt man einen unbefristeten Arbeitsvertrag? - Ein befristeter Arbeitsvertrag beinhaltet ein Datum für dessen Ende.
Was ist bei einem befristeten Vertrag zu beachten? - Im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag muss ein befristeter schriftlich fixiert sein. Ist er sachgrundlos, darf er nur dreimal verlängert werden und die Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten.
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