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Wann muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vorliegen?

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Kölner Arbeitnehmer zum Arbeitsvertrag

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet die Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats in Schriftform niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer zu geben. In der Niederschrift müssen alle wichtigen Inhalte schriftlich festgehalten sein. Spätere Vertragsänderungen erfordern jeweils einen neuen Nachweis. Normalerweise sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag spätestens zum Arbeitsbeginn von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden, weil ohne die Schriftform kein rechtssicherer Vertrag zustande kommt. Nur ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt die beiden Vertragsparteien vor Missverständnissen. Auch Tarifverträge können die Schriftform für Einzelverträge vorschreiben. Und das aus gutem Grund. So sind die Regelungen zum Kündigungsschutz oft nur schriftlich nachweisbar. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt hat das Rechtsfolgen:

  • Der Arbeitsvertrag ist gültig.
  • Beide Parteien sind an die getroffenen Vereinbarungen gebunden.
  • Die vertraglichen Vereinbarungen sind schwer zu beweisen.
  • Nach einem Monat handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
  • Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss schriftlich erfolgen.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen, wie zum Beispiel Urlaub, Mindestlohn oder angemessene Arbeitszeiten.

Wann ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben?

Bei bestimmten Vertragsarten gibt es ein Schriftformerfordernis. Dazu gehören in jedem Fall die folgenden Vertragsarten:

  • Ausbildungsverträge: Müssen immer schriftlich fixiert sein.
  • Arbeitnehmerüberlassung: Bei der sogenannten Zeitarbeit oder Leiharbeit kommt der Schriftform hier besondere Bedeutung zu.
  • Probezeit: Der Vertrag muss von Anfang an schriftlich sein, weil sich eine Probezeit im Nachhinein nicht einseitig festlegen lässt.
  • Teilzeit: Für Mini-Jobs gibt es eine Pflicht zum schriftlichen Vertrag. Für alle anderen Teilzeitbeschäftigungen wird ein Vertrag dringend empfohlen.
  • Befristete Arbeitsverträge: Die Befristung ist nur wirksam, wenn sie vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart wurde.

Nachweisgesetz (NachwG)

Das Nachweisgesetz konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungsfrist usw. schriftlich festzuhalten. Die für die Übergabe der vom Arbeitgeber unterschriebenen Niederschrift festgelegte Frist endet spätestens einen Monat nach dem ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers. Überschreitet der Arbeitgeber diese Frist, verstößt er gegen das Nachweisgesetz. Somit begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Ordnungsgeld, laut der 2024 in das Gesetz eingefügten Bußgeldvorschrift, rechnen. Des Weiteren haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Verzugsschäden. Der nicht erbrachte Nachweis kann sich auch bei Gerichtsverfahren zugunsten des Arbeitnehmers auswirken, zum Beispiel durch Beweiserleichterungen.



Beginn des Arbeitsverhältnisses

Ein Vertragsabschluss ist zwar auch mündlich gültig, aber wirklich empfehlenswert ist das wegen der Gefahr von Missverständnissen und der schwer überschaubaren Rechtsfolgen nicht. Ohnehin muss spätestens einen Monat nach dem ersten Arbeitstag ein schriftlicher Nachweis erfolgen. Die Niederschrift der Vertragsbedingungen schafft Rechtsklarheit und schützt beide Seiten bei Problemen. Eine frühzeitige Klärung schafft Sicherheit und stärkt auch die Vertrauensbasis für die zukünftige Zusammenarbeit. Zudem wird mit der Niederschrift das Problem mit der Beweislast entkräftet, denn ohne Schriftform ist jeder Nachweis vor Gericht schwer.

Beweisfunktion für Rechte und Pflichten

Egal ob es sich um einen normalen Arbeitsvertrag oder eine einfache Niederschrift handelt, müssen darin folgende Punkte umfänglich geklärt werden:

  • Vergütung: Höhe des Gehalts, Sonderzahlungen, Zulagen
  • Arbeitszeit: Regelarbeitszeit, Mehrarbeit (Überstundenregelung)
  • Urlaub: Urlaubsanspruch, Übertragbarkeit, Sonderurlaub
  • Kündigung: Kündigungsfristen, Form, Ausschlussfristen
  • Aufgabenbereich: Beschreibung der Tätigkeiten
  • Arbeitsort: Büro, Home Office, Remote

Änderungen des Arbeitsvertrags

Jede Änderung der Vereinbarung muss schriftlich dokumentiert werden. Dazu wird normalerweise ein Änderungsvertrag angefertigt. Für Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt es eine Transparenz- und Mitteilungspflicht, das heißt, Arbeitgeber müssen auch kleine Änderungen spätestens einen Monat nach Änderung schriftlich mitteilen, damit beim Arbeitnehmer Klarheit über die neuen Bedingungen herrscht. Bei der Schriftform geht es auch um Rechtsgültigkeit, da mündliche Änderungen oft nicht nachweisbar sind. Erst die Schriftform macht sie tatsächlich umsetzbar und schützt die Vertragsparteien vor unnötigem Streit.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Wann muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen? - Für Arbeitsverträge besteht völlige Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich, mündlich oder konkludent geschlossen werden. Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber dazu, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer spätestens einem Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.

Wann ist ein schriftlicher Vertrag notwendig? - Spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

Was passiert, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt? - Bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber eine Geldbuße von bis zu 2.000 Euro zahlen.

Wie lange muss man auf einen Arbeitsvertrag warten? -  Zwar gibt es keine gesetzliche Frist, aber normalerweise wird der Arbeitsvertrag vor Antritt der neuen Stelle unterzeichnet.

Ist es erlaubt, ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag zu arbeiten? - Ja, weil er auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.

Wie lange muss ich arbeiten, bevor ich einen Vertrag bekomme? - Sobald Sie eine Stelle angenommen haben oder mit der Arbeit beginnen, gilt der Arbeitsvertrag als geschlossen. Spätestens nach einem Monat haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Fixierung der Arbeitsbedingungen.

Wann ist die Schriftform vorgeschrieben? - Ausbildungsverträge, Arbeitnehmerüberlassungen, Probezeit, Teilzeit und Befristungen jeglicher Art erfordern die Schriftform.

Ist ein einseitig unterschriebener Arbeitsvertrag gültig? - Ja, er ist rechtlich bindend.

Wann gilt ein Arbeitsvertrag als ungültig? Wann ist ein Vertrag nicht rechtskräftig? - Wenn ein Arbeitsvertrag gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, ist er ungültig und somit nicht rechtskräftig.

Ist es strafbar, ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten? - Es ist unmöglich ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten, da allein die Arbeitsaufnahme und deren Duldung ein Arbeitsverhältnis begründet.

Wie kann man einen mündlichen Vertrag beweisen? - Es ist schwierig, aber nicht unmöglich. E-Mails, Kurznachrichten, schriftliche Bestätigungen kommen neben Zeugenaussagen als Beweismittel in Frage.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für einen Arbeitsvertrag? - Der Arbeitgeber hat einen Monat Zeit die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterschreiben und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Wann sollte ich nach dem Arbeitsvertrag nachfragen? - Sie können jederzeit nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag fragen.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht oder einem konkreten Problem auf der Arbeit, bei dem Sie nicht weiter wissen, zum Beispiel bei Problemen mit dem Arbeitsvertrag: Keinen Stress – einfach zum Hörer greifen! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter 0221-99783800 im Kölner Büro der ArbeitnehmerHilfe e.V. für Sie da.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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