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Befristeter Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht
Anwalt aus Köln erklärt
Die Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen im deutschen Arbeitsrecht haben ihre Ursprünge in den 80er Jahren. Die erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. aus Köln erläutern die zweigleisige Regelung: Befristung mit und ohne Sachgrund.
Allgemeines zur Befristung
Unterstützung durch Anwalt aus Köln
In den 80er Jahren herrschte eine große Arbeitslosigkeit in Deutschland. Deswegen entschied der Gesetzgeber, dass er die Befristung im Arbeitsrecht zweigleisig regelt:
- Befristung mit Sachgrund
- Befristung ohne Sachgrund
Die Befristung mit Sachgrund kann entweder kalendermäßig oder zweckmäßig erfolgen. Eine kalendermäßige Befristung liegt vor, wenn ein Datum festgelegt worden ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer einen anderen, sich in der Elternzeit befindenden, Arbeitnehmer vertreten soll. Da die Rückkehr aus der Elternzeit terminiert ist, kann die Befristung mit Sachgrund, hier die Elternzeit, auch befristete werden, also bis zum Ende der Elternzeit des anderen Arbeitnehmers.
Auf der anderen Seite kann ein befristetes Arbeitsverhältnis auch mit Hilfe eines Zwecks vereinbart werden. Zum Beispiel wird ein befristeter Arbeitsvertrag mit einem Rettungsschwimmer für die Freibadsaison abgeschlossen, da der Betreiber des Freibads keinen Einfluss auf die Länge des Sommers in Köln hat; ein Rettungsschwimmer ist allerdings während der Badesaison unerlässlich.
Nachteile eines befristeten Arbeitsvertrags für den Arbeitnehmer
Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln erklärt
- Der für den Arbeitgeber erlangte Vorteil der Vermeidung des Kündigungsschutzes stellt gleichzeitig einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar, da dies zum Missbrauch führen kann. Die häufigsten Missbrauchsfälle hinsichtlich der Befristung sind im öffentlichen Dienst zu finden.
- Ein weiterer Nachteil, der sich allerdings spezifisch auf die Befristung mit Sachgrund bezieht, ist, dass der Missbrauch der Arbeitnehmer hier simpler ist als bei einer Befristung ohne Sachgrund, da der Arbeitgeber immer einen neuen Sachgrund anführen und so ein sich über Jahre ziehendes befristetes Arbeitsverhältnis entstehen kann.
- Bei einer zweckmäßigen Befristung kann als weiterer Nachteil für den Arbeitnehmer angeführt werden, dass sich der Zweck in die Länge ziehen kann, sodass die Planungsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird.
Vorteile eines befristeten Arbeitsvertrags für den Arbeitnehmer
Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln erklärt
- Für Arbeitslose kann ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Möglichkeit sein, aus der Arbeitslosigkeit herauszutreten. Ein Arbeitsverhältnis, sei es auch nur befristet, bietet außerdem den Vorteil, dass sich dadurch wieder eine gewisse Routine und Struktur des Alltags allgemein entwickeln kann.
- Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann außerdem eine Möglichkeit sein, den Arbeitgeber besser kennenzulernen, um für sich zu entscheiden, ob man zum Beispiel in dem Unternehmen tätig bleiben möchte oder nicht.
- Außerdem können zusätzliche Erfahrungen gesammelt werden, ohne zu einem späteren Zeitpunkt eine Verpflichtung gegenüber dem Unternehmen zu haben.
- Zuletzt eröffnet eine Befristung die Möglichkeit einer dauerhaften Anstellung, wenn der Arbeitgeber nicht mehr auf ihre Arbeitsleistung verzichten möchte. Das befristete Arbeitsverhältnis kann folglich als probates Mittel dienen, eine nachhaltige Integration in das Unternehmen zu ermöglichen.
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