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Beispiele für Diskriminierung am Arbeitsplatz
Geschildert vom Anwalt aus Köln
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Welche Beispiele es für Verbotshandlungen im Arbeitsrecht gibt, erklären ihnen im Folgenden die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln.
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal aus Gründen der Rasse
Unter einer Diskriminierung aus Gründen der Rasse sind alle biologischen Merkmale zu verstehen, die einer bestimmten Bevölkerungsgruppe angehören. Darunter sind folglich Benachteiligungen oder Belästigungen aufgrund der Hautfarbe oder eines für eine Personengruppe typischen Körperbaus, beispielsweise asiatische Gesichtszüge, aber auch eine akzentuierte Aussprache zu verstehen.
Praxisbeispiele für eine Benachteiligung aufgrund der Rasse im Arbeitsrecht sind:
- Nichteinstellung wegen eines sächsischen Akzents
- Einstellungskriterium der Deutschsprachigkeit
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal der ethnischen Herkunft
Die ethnische Herkunft bezeichnet die Zugehörigkeit einer Person zu einer kulturell und geografisch abgegrenzten Volksgruppe oder einem Stamm.
Typische Beispiele für eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft am Arbeitsplatz sind:
- Nichteinstellung wegen der Zugehörigkeit zu den Sinti
- Erzählen von Ausländerwitzen
- Niedrigeres Arbeitsentgelt wegen der Herkunft aus Osteuropa
- Keine Beförderung von Ausländern
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal des Geschlechts
Das Diskriminierungsmerkmal Geschlecht dient dem Schutz sowohl von Frauen als auch Männern vor jeglicher Form der Benachteiligung. Dazu gehört auch eine benachteiligende Behandlung einer Frau im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft.
Beispiele für geschlechtsspezifische Benachteiligungen am Arbeitsplatz sind:
- Kein beruflicher Aufstieg von Frauen im Beruf
- Niedrigeres Arbeitsentgelt für Frauen bei wesentlich gleicher Arbeit
- (Sexuelle) Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz
- Fragen nach der Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch
- Zahlung des Weihnachtsgeldes nur für Vollzeitbeschäftigte
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal der Religion
Der Begriff der Religion umfasst den Schutz der Glaubensfreiheit sowie die Freiheit, diesen Glauben auszuleben. Der Religionsbegriff ist nicht beschränkt auf die bereits weltweit bekannten Religionen, sondern meint vielmehr jede innerliche Anschauung und Überzeugung.
Konkrete Fälle für eine Benachteiligung wegen der Religion am Arbeitsplatz sind:
- Nichteinstellung wegen der Zugehörigkeit zur katholischen/ protestantischen Kirche oder dem Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus
- Verbot von Gebetspausen für Muslime
- Anordnung von Samstagsarbeit für jüdische Arbeitnehmer
- Speiseplan mit ausschließlich Fleischgerichten am Aschermittwoch
- Kleiderordnungen, die religiösen Vorgaben widersprechen
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal der Weltanschauung
Unter einer Weltanschauung versteht man eine mit der menschlichen Person verbundene Überzeugung über grundlegende Aussagen zur Beschaffenheit der Welt sowie zur Herkunft und zum Sinn des menschlichen Lebens.
Beispiel zur Benachteiligung wegen der Weltanschauung am Arbeitsplatz:
- Nichteinstellung wegen einer konkreten Weltanschauung, wobei sehr strittig ist, was als Weltanschauung geschützt wird; strittige Beispiele sind die Scientology-Organisation oder Zeugen Jehovas
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal einer Behinderung
Eine Person ist behindert, wenn ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten länger als sechs Monate von dem abweichen, was für ihr Alter typisch ist, und dies ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.
Konkrete Situationen zur Diskriminierung wegen einer Behinderung am Arbeitsplatz:
- Nichteinstellung wegen einer Behinderung
- Keine Beförderung wegen Stottern des Arbeitnehmers
- Absage der Bewerbung durch den Arbeitgeber mit der Begründung, dass das äußere Erscheinungsbild des Bewerbers als abstoßend empfunden wird
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal des Alters
Geschützt werden Arbeitnehmer vor unterschiedlichen Behandlungen, die das spezifische Lebensalter adressieren. Dabei geht es nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern genauso um den Schutz jüngerer Arbeitnehmer.
Beispiele für altersbedingte Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz sind:
- Mindestalter oder Höchstalter für die berufliche Einstellung
- Bewilligung von Zusatzleistungen erst ab einem bestimmten Alter
- Höhere Abfindungen für ältere Arbeitnehmer
- Ausschluss der ordentlichen Kündigung ab einem bestimmten Alter
Beispiele zum Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität
Vor einer Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Identität sollen homosexuelle Frauen und Männer, bisexuelle und zwischengeschlechtliche Menschen oder auch die Transsexualität geschützt werden.
Veranschaulichungen für Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität am Arbeitsplatz sind:
- Nichteinstellung einer Frau, weil sie männliche Kleidung trägt
- Verbale Belästigung gegenüber homosexuellen Arbeitnehmern
- Kein beruflicher Aufstieg für transsexuelle Arbeitnehmer
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