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Rechtliche Aspekte der Kündigungsschutzklage

Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln erklärt

Erfahren sie in diesem Beitrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln die rechtlichen Aspekte rund um die Kündigungsschutzklage. Dabei werden Fragen wie die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz, das Ziel der Klage und die möglichen Konsequenzen beleuchtet.


Wann liegt Kündigungsschutz im Arbeitsrecht vor?

Hilfe für Arbeitnehmer aus Köln

Damit die Kündigungsschutzklage überhaupt beim Arbeitsgericht Köln eingelegt werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss ein halbes Jahr beschäftigt sein und der Betrieb muss gleichzeitig mindestens zehn Beschäftigte aufweisen können.

Arbeitnehmer aus Köln erhalten Kündigungsschutz, wenn sie zumindest ein halbes Jahr beschäftigt sind und der Betrieb hinreichend groß ist, das heißt, dass mindestens zehn Arbeitnehmer im Betrieb tätig sind. Relativ häufig besteht kein Kündigungsschutz, aufgrund der mangelnden Anzahl an Arbeitnehmern, beim Friseur oder in Arztpraxen in Köln.

 


Welches Ziel verfolgt die Kündigungsschutzklage?

Erklärt durch Anwalt aus Köln

In der Theorie verfolgt die Kündigungsschutzklage das Ziel, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Selbstverständlich wird dies allerdings nicht im Sinne der Arbeitsvertragsparteien sein. Die Kündigung als schärfstes Mittel, trennt vielmehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weshalb in der Praxis Kündigungsschutzklage erhoben wird, um alle Angelegenheiten zu klären, die noch offen sind, zum Beispiel Abfindungszahlungen oder offene Lohnzahlungen.

Das Kündigungsschutzrecht im deutschen Arbeitsrecht ist Bestandsschutzrecht. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einer ungerechtfertigten Kündigung nicht auf Schadensersatz klagen kann, sondern mit einer Kündigungsschutzklage das Bestehen des Arbeitsverhältnisses feststellen lässt. Anders ist dies im amerikanischen Arbeitsrecht, sodass Arbeitnehmer in den USA mit Hilfe einer Kündigung, Schadensersatz verlangen können, wenn die Kündigung unfair ist. In der Praxis wünschen sich jedoch die Arbeitsvertragspartei aus Köln in den meisten Fällen, dass das Arbeitsverhältnis gerade nicht bestehen bleibt, sondern sich die Wege trennen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Arbeitnehmer aus Köln erhalten dabei zum Beispiel Abfindungszahlungen und/oder Lohnrückzahlungen an den Arbeitnehmer.


Wann kann keine Kündigungsschutzklage mehr erhoben werden?

Hilfe durch ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln

Arbeitnehmer aus Köln, die erwägen, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Köln einzureichen, werden gebeten, sich umgehend an die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln zu wenden, sofern sie sicher sind, diesen Schritt unternehmen zu wollen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die gesetzliche Dreiwochenfrist nicht versäumt wird.

Ob sie, als Arbeitnehmer aus Köln, Kündigungsschutzklage erheben können, erfahren Sie in den §§ 4,7 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Diese Regelungen zeigen auf, dass Kündigungsschutzklagen nur innerhalb einer Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht in Köln eingereicht werden können. Lässt der Arbeitnehmer diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam und ihr Arbeitsverhältnis als rechtswirksam beendet - auch, wenn die Kündigung tatsächlich Fehler aufgewiesen hätte. Die Rechtswirksamkeit der Kündigung wird demnach nach § 7 KSchG fingiert. Sinn und Zweck der Fiktion ist die Rechtssicherheit, die das Arbeitsgericht Köln sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schaffen möchte. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wurde die Kündigung nicht schriftlich eingereicht, so fängt die Dreiwochenfrist erst gar nicht an zu laufen.


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