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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Was gilt für Kölner Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

In der Praxis gibt es auf dem Kölner Arbeitsmarkt keine Branchenunterschiede, denn für Kölner Arbeitnehmer gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Grundlagen wie für alle Arbeitnehmer in Deutschland. So finden sich auch die gesetzlichen Kündigungsfristen allesamt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB findet sich sowohl die Zwei-Wochen-Regelung für die Probezeit als auch die längeren Kündigungsfristen für Arbeitgeber. Wir gehen der Frage nach, welche Probezeit gilt, wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag abweichende Regelungen enthält. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern genießen einen besonderen Schutz. Unser Tipp für Arbeitnehmer in Köln: Fristen richtig prüfen!

Gesetzliche Kündigungsfristen

Wenn sich weder im Tarif- noch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen finden, gelten die gesetzlichen. Die Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) niedergelegt. Demnach können Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag mit einer Frist von vier Wochen entweder zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats kündigen. Die von den Arbeitgebern einzuhaltenden gesetzlichen Fristen sind nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gestaffelt und deshalb meist länger. Kürzere Fristen gelten lediglich für die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses während der Probezeit. Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist die fristlose, also außerordentliche Kündigung. Die Regelungen gelten bundesweit einheitlich, es gibt also keine Sonderregel für Köln.

Probezeitregelungen

Für die Dauer der Probezeit ist eine gesetzliche Obergrenze von sechs Monaten festgelegt. Wird diese vertraglich vereinbart, können beide Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Diese erleichterten Bedingungen zur Beendigung in der Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses verschaffen den Vertragspartnern Flexibilität. Allerdings muss die Probezeit und ihre Dauer schriftlich festgelegt sein. Fehlt eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag, gelten die normalen Kündigungsfristen vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses an. Probezeiten sind in Köln in nahezu allen Branchen üblich.

Verlängerte Fristen für Arbeitgeber

Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängern sich die einzuhaltenden Kündigungsfristen für die Arbeitgeber stufenweise. Nach 20 Jahren im Betrieb erreicht die gesetzliche Kündigungsfrist ihr Maximum von sieben Monaten zum Monatsende oder den 15. des Folgemonats. Diese Regelung dient dem Schutz von Arbeitnehmern mit längerer Betriebszugehörigkeit. Sie bietet ihnen längere Sicherheit für die Suche nach einer neuen Anstellung.



Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

In der Region Köln gibt es viele Branchen tarifgebundene Branchen, zum Beispiel Metall, Chemie und Bau. Das ist wichtig, denn für Kündigungsfristen gibt es einen sogenannten Tarifvorrang, das heißt, dass der Tarifvertrag über dem Gesetz steht. Deshalb sind in diesen Verträgen sowohl kürzere als auch längere Fristen möglich. Ebenso können individuelle Absprachen schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert werden. Doch Arbeitnehmer sollten das kontrollieren und die genauen Bedingungen prüfen.

Besonderer Kündigungsschutz

Es gibt über den normalen Kündigungsschutz hinaus zahlreiche Personengruppen in Köln, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dazu zählen vor allem:

  • Schwangere: Deren Kündigung ist ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde unzulässig.
  • Betriebsrat: Die Mitglieder eines Betriebsrates können nur mit Zustimmung gekündigt werden.
  • Schwerbehinderte: Für deren Kündigung ist die Zustimmung des Integrationsamtes zwingend erforderlich.
  • Auszubildende: Für diese gelten zahlreiche besondere Fristen und Schutzregelungen.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? - Die Kündigungsfrist beträgt zunächst für beide Vertragsparteien vier Wochen, jeweils zum Monatsende oder dem 15. eines Monats. Für Arbeitgeber steigen die Fristen dann sukzessive und erreichen nach 20 Jahren ihr Maximum von sieben Monaten.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer: gesetzliche oder vertragliche? - Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt nur, wenn keine vertragliche vereinbart wurde.

Was ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig kündigen? - Vorausgesetzt beide Kündigungen sind wirksam, gilt die mit der kürzeren Frist.

Ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber kürzer als die für Arbeitnehmer? - Die vertragliche Kündigungsfrist darf für Arbeitgeber nicht kürzer sein als die gesetzliche.

Sind längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer zulässig? - Nein, die Kündigungsfrist darf nur gleich oder kürzer sein.

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist? - In diesem Fall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Was habe ich für eine Kündigungsfrist, wenn ich selber kündige? - Es gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist oder die gesetzliche, wenn im Vertrag keine Vereinbarung getroffen wurde.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer? - Nach zwölf Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist fünf Monate.

Kann ich zum Monatsende kündigen, wenn ich eine Kündigungsfrist von vier Wochen habe? - Ja, wenn der Monat mehr als 28 Tage hat, ist es möglich.

Kann ich die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag verhandeln? - Ja, das ist möglich und läuft bei beiderseitigem Einverständnis auf einen Aufhebungsvertrag hinaus.

Hat der Arbeitnehmer immer 4 Wochen Kündigungsfrist? - Nein, es kann vertraglich eine längere Frist vereinbart sein.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht oder einem konkreten Problem auf der Arbeit, bei dem Sie nicht weiter wissen, zum Beispiel bei Problemen mit der Kündigungsfrist: Keinen Stress – einfach zum Hörer greifen! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter 0221-99783800 im Kölner Büro der ArbeitnehmerHilfe e.V. für Sie da.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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