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Wann ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt?
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Kölner Arbeitnehmer bei Fragen zur Kündigung
Kündigungen ohne Grund sind in der Regel unwirksam, denn sie unterliegen dem mächtigen Schutzschild des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Das legt unter anderem die Kriterien für die Sozialauswahl fest und entscheidet darüber, welche Arbeitnehmer zuerst geschützt werden. Es gibt auch Formfehler, die jede Kündigung kippen können. Eine typische Kündigungsfalle für Arbeitgeber ist die bewusste oder unbewusste Diskriminierung eines Arbeitnehmers in Zusammenhang mit seiner Kündigung. Für einige Personengruppen gilt Sonderkündigungsschutz, das heißt, dass zum Beispiel Mitglieder, des Betriebsrates, Schwangere oder Schwerbehinderte nahezu unantastbar sind. Den Kündigungsschutz kann jeder betroffene Arbeitnehmer bei seinem nächstgelegenen Arbeitsgericht durchsetzen.
Fehlender Kündigungsgrund
Völlig inakzeptabel sind willkürliche Kündigungen ohne sachliche Grundlage. Damit sind vor allem Beweise gemeint, die die Kündigung rechtfertigen. Dabei liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Fehlen die Beweise, ist die Kündigung nicht wirksam. Das gilt vor allem in folgenden Fällen:
- Personenbedingte Kündigung: Wenn es keinen nachweisbaren Grund gibt, der in der Person begründet ist, wie zum Beispiel Krankheit oder Eignung.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Sofern ein Fehlverhalten nicht belegt werden kann oder vorher keine Abmahnung erfolgt ist.
- Betriebsbedingt Kündigung: Wenn keine nachvollziehbare Begründung für den Wegfall des Arbeitsplatzes nachgewiesen werden kann.
Missachtung des Kündigungsschutzes
Es ist unbedingt zu beachten, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach Ablauf der Probezeit gilt und nur dann, wenn das Unternehmen mehr als zehn vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter hat. Bei vielen Kündigungen bedarf es einer Anhörung und der Zustimmung des Betriebsrats. Alle Beschäftigten, die Sonderkündigungsschutz genießen, sind noch besser geschützt, denn um schwangere, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Personen anderer geschützter Gruppen zu kündigen, braucht man eine behördliche Zustimmung, ohne die die Kündigung unwirksam ist.
Sozialauswahl nicht beachtet
Wenn bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl gefordert ist, wird es kompliziert. Die richtige Auswahl bei Entlassungen nach sozialen Kriterien ist fehleranfällig, zum Beispiel, wenn diese nicht richtig gewichtet werden. Weil somit immer die Gefahr besteht, dass die Kündigung vom Arbeitsgericht als unwirksam erklärt wird, bieten viele Unternehmen den Mitarbeitern eine Abfindung an, wenn diese im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Die wichtigsten Kriterien eine Sozialauswahl sind:
- Alter: Ältere Mitarbeiter gelten als besonders schutzwürdig, weil es für sie zunehmend schwieriger wird, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
- Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer dem Betrieb ununterbrochen angehört, desto höher ist sein Schutz vor einer Entlassung.
- Unterhaltspflichten: Eltern und Alleinverdiener müssen stärker berücksichtigt werden, weil ihre Entlassung nicht nur sie selbst, sondern auch andere Personen betrifft.
- Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen ohnehin besondere Schutzrechte und dürfen nur mit behördlicher Genehmigung entlassen werden.
Form- oder Fristfehler
Auch wenn eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, kann sie möglicherweise unwirksam sein, denn es müssen einige Formvorschriften beachtet und Fristfehler vermieden werden. Die Schriftform ist zwingend erforderlich, denn eine Kündigung muss schriftlich mit einer Originalunterschrift vorliegen. Gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Fristen sind unbedingt einzuhalten. Zudem muss die Kündigung nachweisbar zugegangen sein. Ein falsches oder fehlendes Datum macht ein Kündigungsschreiben unwirksam. In bestimmten Sonderfällen muss der Kündigungsgrund schriftlich angegeben werden, sonst ist die Kündigung anfechtbar.
Diskriminierende Kündigung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Benachteiligung, das gilt auch für das Arbeitsleben einschließlich der Stellenvergabe und auch der Kündigung. Auch hier gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung:
- Geschlecht: Eine Kündigung wegen des Geschlechts oder einer Schwangerschaft ist verboten.
- Alter: Altersdiskriminierung ist unzulässig, das heißt, weder ältere noch jüngere Arbeitnehmer dürfen wegen ihres Alters bevorteilt oder benachteiligt werden.
- Ethnie: Die Herkunft oder Hautfarbe eines Arbeitnehmer darf kein Kündigungsgrund sein.
- Religion/Weltanschauung: Es ist keine Benachteiligung erlaubt und darum darf beides auch nicht der Grund einer Kündigung sein.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Wann spricht man von einer sozial nicht gerechtfertigten Kündigung? Wann ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt? - Das ist immer dann der Fall, wenn sie nicht mit der Person, dem Verhalten oder dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet ist.
Welche drei Kündigungsgründe sind sozial gerechtfertigt? - Personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen sind sozial gerechtfertigt.
Was kann ich tun, wenn meine Kündigung ungerechtfertigt ist? - Sie können innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Welche Punkte müssen bei einer Sozialauswahl berücksichtigt werden? - Die wichtigsten Punkte sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, gegebene Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung.
Wann ist eine Kündigung rechtsunwirksam? - Eine Kündigung ist immer dann unwirksam, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer mehr als sechs Monate Bestand hat und sozial ungerechtfertigt ist.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt? - Gerichtskosten werden anhand des Streitwerts berechnet. Beträgt dieser 7.500 Euro, was dem dreifachen Bruttomonatsgehalt bei 2.500 Euro monatlich entspricht, liegen die Gerichtskosten bei etwa 490 Euro.
Muss eine außerordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein? - Nein, denn für eine außerordentliche Kündigung muss ja ein Grund vorliegen, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.
Was sind keine Kündigungsgründe? - Kündigungen, die sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sind, wozu zum Beispiel Schwangerschaft, Herkunft, Religion, Geschlecht oder Schwerbehinderung gehören.
Wann beginnt die Frist für die Kündigungsschutzklage? Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung beginnt die Drei-Wochen-Frist zu laufen.
Was macht eine Kündigung unwirksam? - Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Vorschriften, Sittenwidrigkeit, Treuewidrigkeit und Diskriminierung machen eine Kündigung unwirksam.
Was sind Formfehler bei einer Kündigung? - Das Arbeitsverhältnis endet nach einer Kündigung nicht, wenn die Schriftform nicht eingehalten wurde und sie stattdessen per E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder gar nur mündlich erfolgt.
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