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Urlaub im Arbeitsrecht Köln - Fragen und Antworten

Fragen zum Urlaubsanspruch, Urlaubsplanung und -genehmigung, Urlaub bei Krankheit, Urlaubsübertrag und Verfall sowie Sonderurlaub und unbezahlter Urlaub sind quasi ein Dauerthema der arbeitsrechtlichen Praxis in Köln. Die typischen Fragen lauten: Wie viel Urlaub steht mir wirklich zu? Wann darf mein Chef mir den Urlaub verweigern? Was passiert mit Urlaub bei Krankheit? Verfällt mein Resturlaub automatisch? Darf ich unbezahlten Urlaub nehmen? In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? Wer hat bei der Urlaubsplanung im Team Vorrang?

Urlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland? - Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage, ausgehend von einer früher üblichen Sechs-Tage-Woche. Zu dem gesetzlichen Urlaub gewähren viele Arbeitgeber noch zusätzlichen vertraglichen Urlaub.

Wie berechnet man die Urlaubstage? - Übertragen auf die heutzutage übliche Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Kurz gesagt, sind es immer vier Wochen, die der Gesetzgeber ausnahmslos allen Arbeitnehmern zugesteht.

Ab wann hat ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch? - Entscheidend ist das Anspruchsjahr, denn der Urlaubsanspruch gilt immer pro Kalenderjahr. Schon während der Probezeit entsteht ein anteiliger Anspruch pro Monat.

Urlaubsplanung und Genehmigung

Wie viel Urlaub darf der Arbeitnehmer selbst bestimmen und wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen? - Das ist gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber darf drei Fünftel des Urlaubs festlegen, während der Arbeitnehmer über zwei Fünftel selbst bestimmen darf.

Was kann ich tun, wenn mein Urlaub nicht genehmigt wird? - Arbeitnehmer sollten ihren Urlaubsantrag so früh wie möglich schriftlich oder digital stellen. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber anschließend möglichst zeitnah bewilligt werden, denn es besteht eine Genehmigungspflicht. Dabei muss er soziale Aspekte, wie notwendige Kinderbetreuung, berücksichtigen, auch haben Arbeitnehmer mit Familie während der Ferienzeit mit ihrem Urlaubsantrag Vorrang vor solchen ohne Kinder. Einen Urlaub ohne die Genehmigung des Arbeitgebers anzutreten, kann kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zu einer fristlosen Kündigung auslösen.

Ist es möglich, meinen bereits genehmigten Urlaub zu verschieben und kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern wegen Personalmangel? - Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen bereits genehmigten Urlaub wegen betrieblicher Belange zu verschieben. Welche betrieblichen Belange das sind, ist jedoch stark begrenzt und gilt vor allem für nicht vorhersehbare Ereignisse. Personalmangel ist dafür kein ausreichender Grund.

Urlaub bei Krankheit

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei Krankheit? - Falls Sie während des Urlaubs erkranken, ist eine umgehende Krankmeldung beim Arbeitgeber erforderlich. Reichen Sie deshalb sofort die Arztbescheinigung ein. Damit retten Sie Ihre Urlaubstage, denn Krankheitstage gelten nicht als Urlaub. Auch während des Urlaubs gilt die Nachweispflicht per ärztlichem Attest ab dem ersten Tag, sofern der Arbeitgeber es verlangt.

Ist es erlaubt, während einer Krankschreibung ins Ausland zu reisen? - Grundsätzlich ist das möglich, aber normalerweise sollte dann die Erholung im Vordergrund stehen. Zudem ist eine Zustimmung der Krankenkasse einzuholen. Bei Reisen ins EU-Ausland hat diese normalerweise keine Einwände. Gehen Sie auf eine Fernreise, stellt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes möglicherweise ein. Erkrankt man während eines Auslandsaufenthalts, ist ein Konsulat zu informieren und ein Attest beizubringen.

Kann man Urlaub nehmen, wenn man krank ist? - Ja, das ist möglich, jedoch müssen Sie sich angemessen verhalten, damit die Krankheit durch Urlaubsaktivitäten nicht verstärkt oder verlängert wird.



Urlaubsübertrag und Verfall

Kann Resturlaub in Deutschland verfallen? - Eigentlich sollte der gesamte Jahresurlaub innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Da das nicht immer möglich ist, räumt der Gesetzgeber einen Übertrag bis März des Folgejahres ein, das heißt, der Urlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, ansonsten droht der Verfall.

Kann der Resturlaub über den 31. März hinaus übertragen werden? - Bei Nichtnutzung des Urlaubsanspruchs erlischt er, allerdings gibt es Sonderregelungen zum Verfall bei Langzeiterkrankungen. Bevor der Urlaubsanspruch aber tatsächlich verfällt, muss der Arbeitgeber auf den bevorstehenden Verfall rechtzeitig hinweisen. Es ist also sinnvoll, zum Jahreswechsel zu prüfen, ob und wieviel Urlaubsrest vom vergangenen Jahr noch übrig ist.

Kann man Resturlaub auszahlen lassen? - Ja, eine Urlaubsabgeltung ist möglich, wenn der Resturlaub nicht mehr genommen werden kann, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis endet oder dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Sonderurlaub, Freistellung und unbezahlter Urlaub

Hat man Urlaubsanspruch bei unbezahltem Urlaub? - Nein. Während eines unbezahlten Urlaubs sammelt sich kein Urlaubsanspruch an.

Was sind die Unterschiede zwischen unbezahltem Urlaub, Freistellung und Sonderurlaub? - Unbezahlten Urlaub muss der Arbeitnehmer beantragen und kann vom Arbeitgeber gewährt werden. Während der Zeit ruht das Arbeitsverhältnis zwar, aber es endet nicht. Eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber befreit den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht und kommt bei Erkrankungen, Pflegezeiten oder anderen persönlichen Erledigungen in Frage. Beim Sonderurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung, die unter bestimmten Umständen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen vom Arbeitgeber gewährt wird. Er wird häufig aufgrund familiärer Ereignisse wie Hochzeit, Tod, Umzug oder Geburt beansprucht.

Wie lange bin ich bei unbezahltem Urlaub versichert? - Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz besteht einen Monat beim Arbeitgeber, danach muss sich der Arbeitnehmer um eine anderweitige Krankenversicherung bemühen.

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht oder ein konkretes Problem, bei dem Sie nicht weiter wissen? Zum Beispiel, Probleme bei der Durchsetzung des Urlaubsanspruchs? Keinen Stress – einfach zum Hörer greifen! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter 0221-99783800 im Kölner Büro der ArbeitnehmerHilfe e.V. für Sie da.

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