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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Ein Arbeitslosengeld, zuweilen auch Arbeitslosengeld 1 genannt, erhalten Betroffene nach dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Dauer. Davon unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 2, weitaus besser bekannt unter dem Terminus Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, das unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende und Arbeitende (“Aufstocker”) ausgezahlt wird, damit diese ihren Lebensunterhalt decken können. Es gibt Situationen, während denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, also nicht ausgezahlt wird. In bestimmten Fällen kann es stattdessen zu einer Verringerung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld (ALG 1) ist eine Leistung, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um von Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer in ihrer finanziell schwierigen Situation zu unterstützen, während sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen  bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise in Deutschland wohnen sowie innerhalb der letzten zwei Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Das Arbeitslosengeld 2, abgekürzt ALG 2, bis 2022 zumeist Hartz IV genannt, heißt ab 2023 Bürgergeld und ist eine ist eine soziale Leistung, welche von den lokalen Jobcentern gezahlt wird und die für bedürftige Personen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, zum Beispiel weil sie nicht gearbeitet haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I inzwischen abgelaufen ist. Das Bürgergeld dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird an Arbeitslose gezahlt, die wegen ihrer finanziellen Lage keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen.

Arbeitslosengeld (ALG 1) und Bürgergeld unterscheiden sich in erster Linie durch die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen geltend machen zu können, und zudem durch die Höhe der Leistungen. Arbeitslosengeld ist in der Regel deutlich höher als das Bürgergeld und hängt vom durchschnittlichen Nettoentgelt ab, das der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit bekommen hat. Bürgergeld ist im Gegensatz dazu eine fixe Leistung, die sich nach einem Regelsatz richtet. der sich jährlich ändern kann.

Der augenfällige Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld ist, dass Arbeitslosengeld I an Arbeitslose gezahlt wird, die in der Vergangenheit gearbeitet und aus diesem Grund Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Arbeitslosengeld I ist auch höher als Bürgergeld und wird demgegenüber nur für eine begrenzte Zeit gezahlt, während das Bürgergeld langfristig bereitgestellt wird.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld I wird in den meisten Fällen an Personen gezahlt, die arbeitslos sind und nach einer neuen Stelle suchen. Die haben in der Regel nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn sie    bereit sind, sich proaktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen und jede zumutbaren Maßnahme zur Erhöhung ihrer Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen ihre Anwartschaftszeit erfüllt haben, das bedeutet im Normalfall, dass der Anspruchsteller in den vergangenen 24 Monaten gearbeitet und davon mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat arbeitslos sind und sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit als registrieren lassen haben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Falls das mittlere Nettoentgelt bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes ausrechnen, indem man 60 Prozent dieses Betrags nimmt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass es eine ganze Reihe von Ausnahmen und Regelungen gibt, die für eine Kappungsobergrenze des Arbeitslosengelds sorgen. Zudem ist es durchaus möglich, dass das Arbeitslosengeld I aufgrund von Hinzuverdienst oder anderem Einkommen reduziert wird. Wenn jemand nicht sicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ist, empfehlen wir diesem, sich an die Bundesagentur für Arbeit oder an eine andere zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Zeit, für die jemand Arbeitslosengeld 1 bekommen kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Lebensalter und dem zuvor erzielten Einkommen. Im Allgemeinen haben Arbeitslose für eine Zeitspanne von bis zu 12 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, vorausgesetzt, dass sie in der Zeit vor ihrem Eintritt in die Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und während dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist immer darauf zu achten, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Grenzen für die Höhe des Arbeitslosengeldes gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I ruht, falls eine Person eine Beschäftigung aufnimmt oder über eine andere Erwerbsquelle verfügt, das ihr ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht auch, wenn der Leistungsempfänger nicht bereit oder in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen, zum Beispiel weil er krank ist oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.

Es ist unbedingt zu beachten, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für eine befristete Zeit läuft und die Höhe der Lohnersatzleistung von verschiedenen Größen abhängig ist, darunter dem bisherigen Verdienst der Person und der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht mehr gegeben ist oder wenn eine Person keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann sie eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Arbeitslosengeld II bezeichnet, haben. Bürgergeld ist eine Form der Sozialhilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf Arbeitslosengeld I müssen keine Steuern gezahlt werden, da es laut Einkommenssteuergesetz den steuerfreien Einnahmen zugerechnet wird, dessen ungeachtet muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, weil es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden muss.

Auf Arbeitslosengeld 1 wird keine Steuer erhoben, weil es die Lohnersatzleistung einer Pflichtversicherung ist, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird und die dem Zweck dient, Arbeitslose, die nach einer neuen Beschäftigung suchen und sich in materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen. Das Arbeitslosengeld ist daher praktisch steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei der Berechnung von Steuern berücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Alle Empfänger von Arbeitslosengeld 1 sind im Hinblick auf die gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Dessen ungeachtet müssen die Empfänger von Arbeitslosengeld nicht selber dafür aufkommen, sondern die Agentur für Arbeit erledigt das selbsttätig.

In der Mehrzahl der Fälle brauchen Bezieher von Arbeitslosengeld I keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Jedoch gibt es verschiedene Ausnahmen, beispielsweise wenn jemand in einer Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bekommt, nebenher arbeitet und dadurch Einkünfte erzielt, muss er für diese Einnahmen Sozialversicherungsbeiträge entrichten – das gilt auch, sollte er nebenbei in einem Minijob tätig sein.

Wenn dieser in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld 1 bezieht, eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss er für diese Tätigkeit normalerweise ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge abführen. In so einem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld dementsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Reicht das Arbeitslosengeld 1 nicht aus, um seinen Lebensunterhalt mit diesem zu decken, kommt unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2, in Frage. Damit er die Antragsunterlagen für eine Aufstockung bekommt, muss sich der Empfänger des Arbeitslosengeldes im lokalen Jobcenter der Agentur für Arbeit, unter Vorlage seines Personalausweises oder eines alternativen Ausweisdokuments, registrieren lassen. Falls jemand Anspruch auf dieses Bürgergeld hat, wird das zusätzlich zu dessen Arbeitslosengeld I gezahlt, dabei richtet sich die Höhe der Leistungen nach seiner Familiensituation, seinen sonstigen Einkünften und seinem Alter.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Köln e.V.

Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr bekommen Sie unter der Nummer 0221-99783800 von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln Auskunft zum Thema Arbeitslosengeld und zu allen anderen Themen des Arbeitsrechts.


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