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Vorgehensweise bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I
erklärt durch Fachanwalt aus Köln
Das Ende eines Arbeitsverhältnisses wirft für Arbeitnehmer nicht selten die drängende Frage nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I auf. In solchen Fällen zeigt sich deutlich die enge Verzahnung von Arbeitsrecht und Sozialrecht, da arbeitsrechtliche Regelungen, etwa zur Kündigung, unmittelbar Einfluss auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln begleiten deswegen Arbeitnehmer auch über die Kündigung hinaus und klären unmittelbare Folgen der Kündigung in ihren Beratungen.
Allgemeines zum Arbeitslosengeld I
Geschildert durch Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln
Welche Agentur für Arbeit ist für Arbeitnehmer aus Köln zuständig?
Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Köln ist die Agentur für Arbeit Köln zuständig. Für Arbeitnehmer, deren Wohnsitz sich außerhalb Kölns befindet und die hinsichtlich der zuständigen Arbeitsagentur unsicher sind, ergibt sich die Möglichkeit, die für sie relevante Zuständigkeit anhand ihrer Postleitzahl zu ermitteln.
Wie geht man vor, wenn man Arbeitslosengeld I beantragen möchte?
Möchte ein in die Arbeitslosigkeit geratener Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I erhalten, müssen unbedingt diese drei Schritte - in der vorgegebenen Reihenfolge - beachtet werden:
1. Schritt: Arbeitssuchendmeldung
2. Schritt: Arbeitslosenmeldung
3. Arbeitslosengeldantrag
Diese drei Schritte können insgesamt im Online-Formular der Agentur für Arbeit vorgenommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen der Arbeitssuchendmeldung und der Arbeitslosenmeldung?
Die Begriffe „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“ sind strikt voneinander zu trennen. Beide Meldungen unterscheiden sich nämlich durch ihren verfolgten Zweck.
Durch die Arbeitssuchendmeldung soll die Agentur für Arbeit als Unterstützer bei der Jobsuche agieren, damit der Arbeitnehmer erst gar nicht in die Arbeitslosigkeit gerät.
Die Arbeitslosenmeldung ist die formale Erklärung, dass man nun arbeitslos ist.
Beide Meldungen gelten jedoch als Voraussetzung für den Arbeitslosengeldantrag.
1. Schritt: Arbeitssuchendmeldung
Ausgeführt vom Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln
Hinter der Arbeitssuchendmeldung verbirgt sich der Gedanke, Arbeitnehmern, denen Arbeitslosigkeit droht, nicht in diese geraten zu lassen, sondern frühzeitig eine Beschäftigung zu finden.
Wann muss man sich arbeitssuchend melden?
Der Arbeitnehmer muss sich abhängig vom Bekanntwerden der bevorstehenden Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden, das heißt, dass dies grundsätzlich noch während des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen ist.
Die Arbeitssuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses veranlasst worden sein.
Erfährt der Arbeitnehmer jedoch sehr kurzfristig von seiner Kündigung, so muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Beendigung erfolgen.
Es ist sehr wichtig, die Meldung frühzeitig vorzunehmen, da Arbeitnehmern sonst eine Sperrzeit von einer Woche droht.
Wie kann man sich arbeitssuchend melden?
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich telefonisch, persönlich oder online arbeitssuchend zu melden. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Arbeitslosmeldung lediglich der persönliche oder der Online-Weg zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Arbeitssuchendmeldung empfiehlt es sich, relevante Unterlagen zu den Berufserfahrungen und Qualifikationen der letzten drei Jahre bereitzuhalten.
2. Schritt: Arbeitslosenmeldung
Erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln
Die Arbeitslosenmeldung dient zum einen als Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld I und zum anderen, soll dadurch Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung garantiert werden.
Wann muss man sich arbeitslos melden?
Die Arbeitslosenmeldung kann frühestens drei Monate vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit durchgeführt werden und sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, da sonst eine Sperrzeit droht.
Wie kann man sich arbeitslos melden?
In die Arbeitslosigkeit geratene Arbeitnehmer können sich persönlich oder online arbeitslos melden. Eine Arbeitslosenmeldung per E-Mail oder telefonisch ist nicht möglich. Zu beachten ist, dass man sich nur online arbeitslos melden kann, wenn der Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion enthält.
3. Schritt: Arbeitslosengeldantrag I
Tipps zur Antragsstellung vom Anwalt aus Köln
Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben diejenigen, die die Anwartschaftszeit erfüllen, keine Beschäftigung haben, aber bereit und in der Lage sind, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Zusätzlich müssen sie aktiv nach einer versicherungspflichtigen Arbeitsstelle suchen und dabei mit der Agentur für Arbeit kooperieren.
Wann kann man einen Arbeitslosengeldantrag I stellen?
Der Arbeitslosengeldantrag sollte etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Sie können den Antrag aber genauso bereits mit der Arbeitssuchendmeldung und der Arbeitslosenmeldung innerhalb eines Online-Formulars stellen.
Welche Unterlagen braucht man, um Arbeitslosengeld I zu beantragen?
Um sich online oder persönlich arbeitslos melden zu können sollte man folgende Unterlagen zur Hand haben:
- Personalausweis/ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kündigung/Aufhebungsvertrag
- Lohnsteuerkarte
- Krankenversicherungskarte
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsbescheinigung (ist vom Arbeitgeber auszufüllen; wird regelmäßig direkt vom Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit gesendet)
Wichtig zu beachten ist, dass, je früher sie ihren Arbeitslosengeldantrag bei der Agentur für Arbeit stellen, desto schneller erhalten sie ihre finanzielle Unterstützung ausbezahlt.
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