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Elternzeit im Arbeitsrecht
Anwalt aus Köln hilft!
Die Elternzeit ist wie eine Auszeit aus der hektischen Welt des Arbeitsalltags, in der Eltern die wertvolle Zeit mit ihrem Kind verbringen können, ohne sich um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes sorgen zu müssen. Doch wie bei jeder Reise gibt es Regeln und Formalitäten, die beachtet werden müssen. Diese erläutern die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln im Folgenden.

Antrag auf Elternzeit im Arbeitsrecht
angeleitet vom Anwalt aus Köln
Der Antrag auf Elternzeit ist nicht zu verwechseln mit dem Antrag auf Elterngeld. Beide Anträge sind unabhängig voneinander bei unterschiedlichen Entitäten zu stellen.
Wer in Elternzeit gehen möchte, muss diese schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Der Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt werden muss, richtet sich nach dem gewählten Zeitraum der Elternzeit:
- Wenn ein Arbeitnehmer in dem Zeitraum zwischen der Geburt des Kindes und bis zum dritten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen möchte, muss diese sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden.
- 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden, wenn der Arbeitnehmer für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und bis zum neunten Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen möchte.
Im Antrag muss das konkrete Datum angegeben werden, in dem der Arbeitnehmer Elternzeit nehmen möchte. Insgesamt kann eine Elternzeit von drei Jahren in Anspruch genommen werden. Diese kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden.
Der Antrag muss dem Arbeitgeber schriftlich und unterschrieben ausgehändigt werden.
Außerdem hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Elternzeit zu bescheinigen. Wichtig in diesem Kontext ist, dass der Anspruch auf Elternzeit weder durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen noch beschränkt oder an eine Bedingung geknüpft werden kann.
Dauer der Elternzeit im Arbeitsrecht
aufgezeigt vom Anwalt aus Köln
Arbeitnehmer können bis zu maximal drei Jahren pro Kind in Elternzeit gehen, wobei diese in drei Abschnitte aufgeteilt werden können, sodass sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt der Kindheit, zum Beispiel zum Zeitpunkt der Einschulung, zusätzliche Unterstützung bieten können.
Die Elternzeit beträgt drei Jahre pro Kind (bei mehreren Kindern sind Überschneidungen möglich). Ein Jahr davon kann zwischen dem dritten und dem neunten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann grundsätzlich in bis zu drei Zeitabschnitte aufgesplittet werden. Eine Verteilung auf weitere Abschnitte ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
In der Regel beginnt die Elternzeit nach dem acht- oder zwölfwöchigen Mutterschutz an zu laufen, wobei diese Wochen bereits als Teil der maximalen Elternzeit zählen.
Bei der Adoption eines Kindes beginnt die Elternzeit, sobald das Kind in den Haushalt aufgenommen wird.
Die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden, soweit der Arbeitgeber zustimmt. Die nicht ausgeschöpfte Elternzeit verfällt nicht, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt beansprucht werden.
Kündigung während der Elternzeit im Arbeitsrecht
Hilfe durch Anwalt aus Köln
Während der Elternzeit greift das Kündigungsverbot, das heißt, Mütter oder Väter in der Elternzeit dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch strenge Ausnahmen, die nur von einer zuständigen Behörde genehmigt werden können.
Es gilt ein Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das gleichermaßen zugunsten von Müttern und Vätern gilt, das heißt, dass eine Kündigung grundsätzlich unzulässig ist, es sei denn, eine zuständige Behörde erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb des Unternehmens existenziell gefährdet ist oder eingestellt wird. Der Kündigungsschutz greift…
- …frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes und
- frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Geburtstag des Kindes.
Wichtig: Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird.
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Haben Sie noch weitere Fragen zur Elternzeit?
Diese kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln gerne in einem Beratungstermin beantworten.
Wir sind für Sie da.
0221-99783800