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Die Elternzeit für Arbeitnehmer in Köln

Die Elternzeit ist ein wesentlicher Baustein der Familienplanung und eine ideale Gelegenheit für Kölner Beschäftigte, sich auf die Geburt eines Kindes sowie das neue Familienleben vorzubereiten.

Köln stellt zahllose Möglichkeiten bereit, Elternzeit zu nehmen, zum einen für Mütter und zum anderen für Väter. Im folgenden Beitrag werden wir uns intensiv damit auseinandersetzen, welche Optionen Angestellte in Köln haben, um Elternzeit zu nutzen. 

Informationen für Kölner Eltern 

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle erforderlichen Informationen rund um das Thema Elternzeit in Köln präsentieren. Es geht mit einer Einführung los, in welcher wir erklären, was die Elternzeit bedeutet und wer genau Anspruch darauf hat. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die vielen Vorteile, welche eine Elternzeit mit sich bringt, sowie die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können. Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um die Elternzeit bestmöglich zu nutzen. 

Arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Elternzeit in Köln

Als Angestellter in Köln, der einen Antrag auf Elternzeit stellen will, ist es geboten, sich über alle relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften in Kenntnis zu setzen. Im Normalfall stehen Vätern und Müttern das Recht auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes zu. In dieser Zeit bleiben sie vor einer Kündigung geschützt und haben Anspruch auf eine Rückkehr in ihre alte Position. Jedoch muss man beachten, dass in der Elternzeit keine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden darf, allerdings ist eine Teilzeitbeschäftigung durchaus möglich. Die Kündigungsschutzregelungen und Kündigungsfristen weichen auch von denen im gewöhnlichen Arbeitsverhältnis ab, darum empfiehlt es sich, bereits vorher ausführlich zu recherchieren und gegebenenfalls juristischen Rat, beispielsweise bei der ArbeitnehmerHilfe Köln einzuholen. 

Wie kann man als Arbeitnehmer in Köln Elternzeit beantragen?

Falls Sie als Beschäftigter in Köln Elternzeit beantragen möchten, gibt es ein paar Sachen, welche Sie immer berücksichtigen sollten. Vorweg müssen Sie Ihren Vorgesetzten mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Anfang der Elternzeit in Schriftform über die kommende Elternzeit in Kenntnis setzen und den genauen Zeitraum für diese angeben. Es ist außerdem nötig, mit Ihrem Vorgesetzten zu klären, ob Sie die Elternzeit in Teilzeit oder Vollzeit nehmen möchten. Wenn Sie die Elternzeit in Teilzeit beanspruchen möchten, sollten Sie auch einen Plan beilegen, wie Sie Ihre Arbeit verringern möchten. Bitte beachten Sie ebenso, dass Ihnen während der Elternzeit kein Gehalt gezahlt wird, sondern lediglich das Elterngeld vom Staat. Informieren Sie sich deswegen so früh wie möglich darüber, wie hoch das Elterngeld ist und welche Bedingungen für dessen Bezug erfüllt werden müssen. Falls Sie all die genannten Punkte berücksichtigen, sollten Sie als Arbeitnehmer in Köln ohne Probleme Elternzeit beanspruchen können. 

Was sind die wichtigsten Vor- und Nachteile der Elternzeit für Arbeitnehmer in Köln? 

Sie denken darüber nach, in Kürze Elternzeit zu nehmen und fragen sich, welche Nach- und Vorteile dies für Sie als Arbeitnehmer in Köln mit sich bringt? Ein bedeutender Vorteil ist gewiss, dass Sie sich im Verlauf dieser Zeit ohne Wenn und Aber auf Ihr Kind fokussieren können und mehr Kraft und Zeit für die Familie haben. Daneben haben Sie während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz und Ihr Unternehmen muss Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder beschäftigen. Jedoch sollten Sie bedenken, dass Ihre Elternzeit unbezahlter Urlaub ist und Ihr Lohn entsprechend angepasst wird. Genauso ist es möglicherweise schwierig, nach der Elternzeit wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren und eine zuverlässige Kinderbetreuung zu finden. Demzufolge ist es angebracht, bereits im Vorfeld richtig zu planen und sich über die Optionen und Verpflichtungen in der Elternzeit zu informieren. 



Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Eltern in Köln? 

Während der Elternzeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Kölner Arbeitnehmer, die Ihnen dabei helfen, die Zeit ohne Arbeitseinkommen zu überbrücken. Eine der besten Optionen ist das Elterngeld, welches Ihnen bis zu 14 Monate lang zusteht. Die genaue Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen und liegt zwischen 73 und 100 % des Arbeitsentgelts (netto). Darüber hinaus gibt es das sogenannte ElterngeldPlus, das Ihnen die Chance gibt, Teilzeit zu arbeiten und dennoch einen Teil des Elterngeldes zu erhalten. Eine andere Möglichkeit für Kölner Eltern ist das Familiengeld, das Ihnen bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Monat für höchstens 2 Jahre zusteht. Diese pekuniäre Hilfe ist unabhängig vom Elterngeld und richtet sich nach dem Einkommen der Familie. Informieren Sie sich frühzeitig über jede dieser Möglichkeiten und beantragen Sie diese rechtzeitig, um finanzielle Engpässen während der Elternzeit zu vermeiden. 

Tipps für den Umgang mit dem Arbeitgeber

Sofern Sie nach Ihrer Elternzeit wieder an Ihre alte Arbeitsstelle zurückkehren wollen, kann die Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber eine echte Herausforderung sein. Hier sind ein paar Tipps, die Ihnen helfen können, einen erfolgreichen Wiedereinstieg in Ihren Job zu gestalten. Es fängt damit an, dass Sie früh genug mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Rückkehr sprechen und klären, welche Aufgaben Sie übernehmen wollen. Dabei kommt es auch darauf an, dass Sie Ihre Erwartungen an den alten Arbeitgeber deutlich mitteilen. Sofern Sie beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten benötigen, um sich um Ihr Kind zu kümmern, sollten Sie das ansprechen. Dazu informieren Sie sich bitte hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten im Verlauf der Elternzeit, um überprüfen zu können, ob Ihr Arbeitgeber diese einhält. Sofern Sie die Tipps der ArbeitnehmerHilfe Köln befolgen, sind Sie in der Lage, den Wiedereinstieg in Ihren Job erfolgreich zu gestalten und Ihre berufliche Laufbahn fortzusetzen. 

Wann sollte man aus der Elternzeit zurückkehren?

Sie haben die Elternzeit in Köln genossen und wollen nun wieder in den Beruf einsteigen, doch wann ist der beste Zeitpunkt um zurückzukehren? Freilich gibt es keine verallgemeinerbare Antwort auf eine derartige Frage, allein weil jeder Fall individuell ist. Einige Dinge, welche bedacht werden sollten, sind die Bedürfnisse des Kindes, die wirtschaftliche Situation und Ihre Karriereziele. Es ist äußerst ratsam, dass Sie sich genug Zeit nehmen, um eine Entscheidung zu finden, die für Sie sowie Ihre Familie am geeignetsten ist. Sofern Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, können Sie gewiss eine flexible Arbeitszeit beziehungsweise Teilzeitoptionen vereinbaren, die Ihnen hilft, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Letzten Endes entscheiden nur Sie allein, wann der richtige Zeitpunkt ist, um wieder zu arbeiten, jedoch ist es wichtig, dass Sie sich wohl und bereit fühlen, wieder in den Beruf zu starten. 

Zusammenfassung

Die Elternzeit ist für Arbeitnehmer in Köln eine wichtige Möglichkeit, um Nachwuchs und Beruf miteinander zu verbinden. Es ist gut zu wissen, dass der Gesetzgeber dafür entsprechende Regelungen getroffen hat und die Arbeitnehmer in Köln auf diese Weise die Chance bekommen, sich voll und ganz auf ihre Familie zu fokussieren, ohne dabei ihren Arbeitsplatz zu vernachlässigen. Dennoch gibt es trotzdem auch etliche Fragen zu berücksichtigen und nicht alles ist immer ganz einfach, aber im Großen und Ganzen ist die Elternzeit eine tolle Sache, von der alle etwas haben – Kölner Arbeitnehmer, Arbeitgeber und vor allem die Kinder. Das Team der ArbeitnehmerHilfe Köln hofft, dass wir Ihnen mit unserem Artikel viele hilfreiche Informationen und Tipps mit auf den Weg geben können und wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! 

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Köln e.V.

Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr bekommen Sie unter der Nummer 0221-99783800 von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln Auskunft zum Thema "Elternzeit" und zu allen anderen Themen des Arbeitsrechts. 


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