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Elterngeld im Arbeitsrecht
Anspruch, Antrag und Höhe
Die Elterngeldleistung ist wie ein Sicherheitsnetz, das Eltern in einer anspruchsvollen Lebensphase auffängt. Dadurch können sich Mütter und Väter auf die wertvolle Zeit mit ihrem Kind konzentrieren, während im Hintergrund die finanzielle Stabilität gewahrt wird. Doch wie bei jedem Netz gibt es Knoten und Verbindungen, die genau geprüft und verstanden werden müssen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Köln zeigen auf, welche arbeitsrechtlichen Punkte beim Thema Elterngeld zu beachten sind.
Anspruch auf Elterngeld
erklärt durch Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln
Der Anspruch auf Elterngeld besteht unabhängig von der Elternzeit, das heißt, Eltern können Elterngeld empfangen, auch wenn sie keine Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinne nehmen.
Zum berechtigten Personenkreis, der über einen Anspruch auf Elterngeld verfügt, gehört:
- Arbeitnehmer,
- Beamte,
- Selbstständige sowie
- Schüler und Studenten.
Ferner müssen die oben genannten Berechtigten grundsätzlich…
- … einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt wohnen,
- das Kind selbst betreuen und erziehen (der Einsatz einer Tagesmutter oder Großeltern ist gestattet) sowie
- keine bzw. nur eine Teilzeitarbeit ausüben, die weniger als 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt beansprucht.
Ausnahmsweise kann eine berechtigte Person, die nicht in Deutschland wohnt, trotzdem Elterngeld erlangen, wenn sie von ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wurde, als Entwicklungshelfer oder in einer zwischen- oder überstaatlichen Institution beschäftigt ist. Der Auslandsaufenthalt muss jedoch vorübergehend sein, das heißt ein dauerhafter Umzug ins Ausland ist ausgeschlossen. Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die beruflich entsandte Person selbst, sondern auch auf deren Ehepartner oder deren gleichgeschlechtliche Lebenspartner.
Beantragung von Elterngeld
angeleitet durch Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln
Der Antrag auf Elterngeld kann entweder online oder schriftlich bei der Elterngeldstelle in Köln eingereicht werden. Dieser ist jedoch nicht mit dem Antrag auf Elternzeit zu verwechseln, der direkt beim Arbeitgeber gestellt werden muss.
Die Elterngeldstelle in Köln ist die zuständige Behörde, wenn die Auszahlung des Elterngeldes beantragt wird. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Dies kann sowohl schriftlich oder online erfolgen. Für den Online-Antrag ist ein Bund-ID Konto erforderlich. Den schriftlichen Antrag können Berechtigte im Vorhinein ausdrucken und zu Hause ausfüllen. Daneben sind folgende Unterlagen einzureichen:
- zwölf Gehaltsnachweise des Jahres vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz
- Bestätigung des Arbeitgebers über Elternzeit
- Bestätigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Personalausweiskopien der Eltern
- Geburtsbescheinigung des Kindes im Original
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet, weshalb eine rechtzeitige Beantragung essenziell ist.

Höhe des Elterngeldes
erläutert durch Anwalt für Arbeitsrecht aus Köln
Die Berechnung des Elterngeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb eine individuelle Beratung durch einen Anwalt aus Köln empfohlen wird. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Köln geben ihnen im Folgenden einen ersten Überblick über das Wesentliche zur Höhe des Elterngeldes.
Das Basiselterngeld kann für eine Dauer von mindestens zwei und maximal zwölf Monaten beantragt werden. Vorausgesetzt wird, dass der Elternteil, der Elterngeld bezieht, mindestens zwei Monate in Elternzeit geht. Die Höhe des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. In der Regel beträgt das Basiselterngeld 67 % dieses Einkommens, wobei Sonderzahlungen wie Gratifikationen nicht berücksichtigt werden. Begrenzt ist die maximale monatliche Leistung auf 1.800 €.
Für Berechtigte mit einem Gehalt von weniger als 1.000 € netto steigt die Ersatzquote stufenweise an. Je geringer das Einkommen, desto höher der prozentuale Ausgleich, bis maximal 100 %. Eltern, die in die Arbeitslosigkeit geraten sind, erhalten den Mindestbetrag von 300 € monatlich.
Zusätzlich ermöglichen das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse der Familie.
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